Ja gerne - es gibt viele gute Gründe aktiv mitzumachen
Im Anschluss an die MAV-Wahlen, werden viele der neugewählten MAV-Mitglieder erstmals von der Regio-MAV hören und sich fragen, was das ist und ob man da mitmachen kann. Ja,- die Regio-MAV ist was zum Mitmachen. Jede MAV entsendet ihre Vertreter in die Regionalversammlungen. Dadurch ist eure MAV nicht auf sich alleine gestellt, sondern kann auf die Erfahrung von vielen MAV-Kolleginnen und Kollegen setzen. Das sind gute Gründe aktiv in eurer Regio-MAV mitzumachen. Denn die Arbeit in MAV, Regio-MAV und Gesamtausschuss ist keine Einzelaufgabe.
Mehr dazu hat der GesA In einem Info zusammengestellt, dass ihr hier abrufen könnt.
Regio-Sprecher/Sprecherin werden als Gast mit beratender Stimme eingeladen
Die EKiR-Landessynode 2026 hat mit einer Änderung In § 35 Absatz 2 des Kirchenorganisationsgesetz (KOG) beschlossen, dass die Sprecherin oder der Sprecher der Regio-MAV als Gast mit beratender Stimme, zu den Tagungen der Kreissynode eingeladen werden. Dem entsprechend wurde auch § 4 der Ausführungsverordnung (AVO- MVG) mit einem Absatz 8 erweitert. Für die Teilnahme an der Kreissynode ist gemäß § 19, Absatz 2 MVG-EKD, Dienstbefreiung ohne Minderung der Bezüge zu gewähren. Die Unterlagen zur Synode werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Textauszüge der KOG und AVO-EKD findet ihr hier zum Download.
...was ist zu tun ? ...wer ist nach der Wahl zu informieren ?
Die Kolleginnen und Kollegen im GesA danken Euch und eurer Stellvertretung ganz herzlich für die Bereitschaft, in eurer Regio-MAV das Sprecheramt zu übernehmen. Die mit dem Amt verbundenen Aufgaben sind in § 4 der Ausführungsverordnung (AVO- MVG) geregelt. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben besteht ein Freistellungsanspruch gemäß § 19 MVG-EKD. Dabei geht es um eure Regionalversammlungen, die Vertretung eurer Regio-MAV im Kirchenkreis, der Kreissynode, sowie den gemeinsamen Sitzungen mit dem GesA und um die Entsendung in die Wahlversammlung für den Gesamtausschuss der EKiR.
Mehr dazu hat der GesA In einem Info zusammengestellt, dass ihr hier abrufen könnt.
Zu Arbeit und Aufgaben von GesA und Regio-MAVen werden bei unseren Veranstaltungen oft Fragen nach den Rechtsgrundlagen gestellt - und noch häufiger, wo die zu finden sind. Denn in § 54 MVG-EKD ist „nur“ die Bildung von Gesamtausschüssen festgeschrieben. Die Einzelheiten über Aufgaben, Bildung und Zusammensetzung des Gesamtausschusses regeln die Gliedkirchen. In der EKiR wird das mit dem Ausführungsgesetz zum MVG (AG.MVG-EKD ) und einer Ausführungsverordnung (AVO-MVG) geregelt.
Ihr findet sie hier als Broschüre zusammengefasst zum Download.

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