MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Regio-Sprecher/Sprecherin werden als Gast mit beratender Stimme eingeladen
Die EKiR-Landessynode 2026 hat mit einer Änderung In § 35 Absatz 2 des Kirchenorganisationsgesetz (KOG) beschlossen, dass die Sprecherin oder der Sprecher der Regio-MAV als Gast mit beratender Stimme, zu den Tagungen der Kreissynode eingeladen werden. Dem entsprechend wurde auch § 4 der Ausführungsverordnung (AVO- MVG) mit einem Absatz 8 erweitert. Für die Teilnahme an der Kreissynode ist gemäß § 19, Absatz 2 MVG-EKD, Dienstbefreiung ohne Minderung der Bezüge zu gewähren. Die Unterlagen zur Synode werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Textauszüge der KOG und AVO-EKD findet ihr hier zum Download.