Erläuterungen der Unterschiede zum Krankengeldzuschuss
Fragen nach Höhe und Dauer des Krankengeldzuschusses gehören wohl bei allen MAVen zu den häufig gestellten Fragen. Eigentlich ganz einfach zu beantworten: Mitarbeitenden erhalten, je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit, einen Krankengeldzuschuss für bis zu 39 Wochen. Das gilt aber nicht für Alle – Mitarbeitende, deren Arbeitsverhältnis vor dem 30.06.1994 begründet wurde, erhalten den Zuschuss bis zur Dauer von 26 Wochen – und auch da gibt es Ausnahmen….??
Mehr dazu findet ihr in dem Info zum Krankengeldzuschuss – hier zum Download
Sitzung der ARK-RWL am 13.09.2023
Zum Dienstnehmerantrag zur „klimagerechten Mobilität“ konnte, wie schon im August, auch in der Septembersitzung der ARK-RWL keine Einigung erzielt werden. Beantragt war, dass die Arbeitgeber sich an dem „Deutschlandticket“ mit 25 % beteiligen und mit den Nahverkehrsbetrieben eine Vereinbarung für ein Jobticket abschließen. Der Antrag wurde nun zurückgezogen, da auch in Ermangelung einer Refinanzierung, keine Aussicht auf Erfolg besteht. Mehr dazu findet ihr auf der Seite des vkm-rwl
…auch bei Kirche und Diakonie?
Zurzeit beschäftigt sich die Arbeitsrechtliche Kommission Rheinland Westfalen Lippe (kurz ARK RWL)
mit dem Thema. Die ARK RWL hat die Aufgabe, Arbeitsrechtsregelungen im Bereich des BAT-KF zu beschließen, die unter anderem den Inhalt der Arbeitsverhältnisse betreffen. In der Sitzung der ARK RWL am 08.08.2023 hat die Dienstnehmerseite beantragt, dass sich die Dienstgeber mit 25 % an dem Deutschlandticket beteiligen und mit den Nahverkehrsbetrieben eine Vereinbarung zum Jobticket abschließen. Außerdem wurde beantragt, dass Mitarbeitende, die das Fahrrad oder rein elektrisch betriebenen Fahrzeuge (E-Bike, Pedelec, E-Auto) für den Arbeitsweg nutzen, anstelle des Zuschusses zum Deutschlandticket einen Fahrtkostenzuschuss erhalten sollen. Am 08.08. kam es zu keiner Einigung. Die nächste Sitzung findet am 13.09.2023 statt. Mehr dazu findet ihr auf der Seite des vkm-rwl
Der Tarifabschluss aus dem öffentlichen Dienst, wird eins zu eins übernommen.
Die ARK-RWL hat sich am 31.05.2023 geeinigt, dass im BAT-KF die gleichen Entgelterhöhungen und Inflationsausgleichsprämien gezahlt werden, wie im TVöD-VKA. Die Tabellenentgelte werden ab dem 01.03.2024 um 200 € danach um 5,5 %, mindestens jedoch um 340 €, erhöht. Die Auszahlung der „ersten“ Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1240 €. soll mit dem Entgelt Juni 2023 erfolgen. Weitere 220 € werden dann jeweils für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 ausgezahlt.
Mehr zu der erfreulichen Einigung findet ihr auf der Seite des vkm-rwl
Inflationsausgleichsprämien wie im öffentlichen Dienst
Mit Beschluss der ARK-RWL kommt mit dem Entgelt für Juni 2023 eine einmalige Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1240 € zur Auszahlung. Die Auszubildenden, Schülerinnen und Schüler und die Praktikantinnen erhalten 620 €. Die Inflationsausgleichsprämie wird netto ausgezahlt. Es folgen dann für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 weitere Auszahlungen in Höhe von 220 €. Auszubildende, Schülerinnen und Schüler und Praktikantinnen erhalten 110 €. Für Teilzeitkräfte wird die Inflationsausgleichsprämie jeweils anteilig gezahlt. Den Beschluss der ARK-RWL findet Ihr hier zum Download. Mehr dazu könnt ihr dem Rundschreiben Nr. 9/2023 der Diakonie RWL entnehmen.
Anhebung der Tabellenentgelte ab 1.März 2024
Ab 1.03.2024 werden die Tabellenwerte im BAT-KF, um 200 € angehoben. Dieser Betrag wird dann um 5,5 %, mindestens jedoch um 340 €, erhöht. Zudem steigen die Zulagen, für die eine Dynamisierung über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart ist, ab dem 01.03.2024 um 11,5 %. Die Tabellenentgelte für die Auszubildenden, die Schülerinnen und Schüler und die Praktikantinnen werden ab dem 01.03.2024 um 150 € erhöht. Den Beschluss der ARK-RWL findet Ihr hier zum Download. Mehr dazu könnt ihr dem Rundschreiben Nr. 9/2023 der Diakonie RWL entnehmen.
Überleitung von Berufsgruppe 2 in Berufsgruppe 1 zum 1. Juni 2023
Ein weiterer Beschluss in der ARK-RWL Sitzung am 31.05.2023, betrifft den Bücherei- und Archivdienst. Die Berufsgruppe 5.2 „Mitarbeiterinnen im Bücherei- und Archivdienst“ wird gestrichen. Mitarbeitenden, die bisher in den Fallgruppen1 bis 6 der Berufsgruppe 5.2 eingruppiert waren, werden zum 1 Juni in die Berufsgruppe 5.1 stufengleich, einschließlich individueller Endstufe und unter Berücksichtigung der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit übergeleitet. Die Berufsgruppe 5.1 erhält eine neue Anmerkung Nr. 7, mit Bezug auf den Bücherei- und Archivdienst. Mehr dazu könnt ihr dem Rundschreiben Nr. 9/2023 der Diakonie RWL entnehmen.
Wer hat Anspruch darauf – wer nicht?
Mit der Anpassung des BAT-KF an den Tarifabschluss S+E im TVöD, wurde in § 28a eine Regelung für „Regenerationstage“ in den BAT-KF eingefügt. Seit dem 1. Januar 2023 erhalten Mitarbeitende bei einer 5-Tage-Woche, zwei Regenerationstage im Jahr,- wenn sie den entsprechenden Berufsgruppen angehören. Das führt zu der vielgestellten Frage an die MAVen: „Wer erhält sie – wer nicht?“ Andreas Ullrich hat sich die Mühe gemacht, die Antwort detailiert auszuarbeiten. Danke Andreas! Ihr findet die Ausarbeitung hier zum Download.
Rückwirkende SE-Zulage auch in der gemeindlichen Kinder-Jugendarbeit
Zum Abschluss der Umsetzung des Tarifergebnisses im Sozial- und Erziehungsdienst des TVöD in den BAT-KF hat sich die ARK-RWL am 31.05.2023 auch auf die Zahlung der SE-Zulage in der gemeindlichen Kinder-Jugendarbeit geeinigt. So erhalten Mitarbeitende in der gemeindlichen Kinder-Jugendarbeit, die in der unter der Berufsgruppe „Mitarbeiterinnen in der Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit“ fallen, rückwirkend ab dem 01.01.2023 eine SE-Zulage in Höhe von 130€ bzw. 180 €, zwei Regenerationstage sowie eine Eimalzahlung in Höhe von 780€ bzw. 1080 €. Den Beschluss der ARK-RWL findet Ihr hier zum Download. Mehr dazu könnt ihr dem Rundschreiben Nr. 9/2023 der Diakonie RWL entnehmen.
130 Euro Zulage für Mitarbeitende der Entgeltgruppen SD 2 und SD 3
Im Dezember 2023 hatte die ARK-RWL die Anpassung des BAT-KF an den Tarifabschluss SuE beschlossen. Davon ausgenommen waren einige Regelungen, für die keine Einigung gefunden wurde. Nach Beratungen in einer Arbeitsgruppe der ARK-RWL kam es zu einer Verständigung: Mitarbeitende der Entgeltgruppen SD 2 und SD 3, außer in der Alten- und Familienhilfe, erhalten ab 01.01.2023 eine Zulage in Höhe von 130 € und eine entsprechende Einmalzahlung für die Monate ab Juli 2022. Der entsprechende Beschluss der ARK-RWL wird am 22. Februar 2023 erwartet. Mehr dazu könnt ihr dem Rundschreiben Nr. 01/2023 der Diakonie RWL entnehmen.
Verständigung zur Anpassung des BAT-KF an den Tarifabschluss SuE
Ab 01.01.2023 soll die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin und zur Heilerziehungspflegerin mit einem Jahr auf die Stufenlaufzeit anerkannt werden. Zudem sollen zum 01.10.2024 die Stufenlaufzeiten im SE-Bereich mit den Regelungen aus dem öffentlichen Dienst angepasst werden. Darüber hinaus ist auch eine Neufassung der Vergütung in der Entgeltgruppe SE 9 zum 01.10.2024 nach Vorbild der Regelung im TVöD vorgesehen. Mehr dazu findet ihr auf den Seiten des vkm-rwl.
BAT-KF Anpassung an den Tarifabschluss SuE
Mit Einmalzahlungen und der Einführung von Zulagen, sowie einer Regenerationstageregelung, für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen und im Sozial- und Erziehungsdienst, wird der BAT-KF an den Tarifabschluss S+E des TVöD (VKA) angepasst. Die ARK hat die umfangreichen Regelungen dazu, in ihrer Sitzung am 14.12.2022 beschlossen.
Ihr findet sie hier zum Download. Mehr dazu könnt ihr dem Rundschreiben Nr. 18/2022 der Diakonie RWL entnehmen.
je nach Berufsgruppenplan und Eingruppierung
Die Anpassung des BAT-KF an den Tarifabschluss S+E des TVöD, ist nicht einheitlich,- sondern auf die entsprechenden Berufsgruppen bezogen und je nach Eingruppierung unterschiedlich. So erhalten zb. Mitarbeitende in Kitas, die in einer der Entgeltgruppen SE 3 bis SE 9 eingruppiert sind, eine Zulage von 130 Euro,- Mitarbeitende in Entgeltgruppe SE 11 eine Zulage von 180 Euro. Die Zuordnung der Zulagen könnt ihr der „Arbeitsrechtsregelung zur Änderung des BAT-KF – Mitarbeiterinnen in Kindertageseinrichtungen und im Sozial- und Erziehungsdienst“ entnehmen.
Ihr findet sie hier zum Download.
Auszahlung spätestens bis zum 31. März 2023
Ebenso wie die Zulagen, sind auch die Einmalzahlungen zur Anpassung des BAT-KF an den Tarifabschluss S+E, auf die entsprechenden Berufsgruppen bezogen und fallen je nach Eingruppierung unterschiedlich hoch aus. Anspruch haben Mitarbeitende, deren Arbeitsverhältnis deren Arbeitsverhältnis am 1. Januar 2023 fortbesteht und die an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Dezember 2022 Anspruch auf Entgelt haben. Mehr dazu könnt ihr der „Arbeitsrechtsregelung zur Änderung des BAT-KF – Mitarbeiterinnen in Kindertageseinrichtungen und im Sozial- und Erziehungsdienst“ entnehmen.
Ihr findet sie hier zum Download. Mehr dazu könnt ihr dem Rundschreiben Nr. 18/2022 der Diakonie RWL entnehmen.
Regelung mit Rückwirkung für 2022 - ab 1. Januar 2023
Als weitere Anpassung des BAT-KF an den Tarifabschluss S+E, wird zum 1. Januar 2023 eine Regelung für „Regenerationstage“ in den BAT-KF eingefügt. Mitarbeitende in den entsprechenden Berufsgruppen erhalten im Jahr zwei Regenerationstage bei einer 5-Tage-Woche. Betragt die Arbeitszeit weniger als fünf Tage in der Woche, vermindert sich der Anspruch entsprechend. Für Mitarbeitende, die im 2022 Anspruch auf Regenerationstage gehabt hätten, erhöht sich der Anspruch einmalig für das Jahr 2023 um bis zu zwei Arbeitstage. Bei Regenerationstagen handelt es sich nicht um Urlaubs- oder Zusatzurlaubstage.
Mehr dazu könnt ihr der „Arbeitsrechtsregelung zur Änderung des BAT-KF – Mitarbeiterinnen in Kindertageseinrichtungen und im Sozial- und Erziehungsdienst“ entnehmen. Ihr findet sie hier zum Download