Gemeinsam gegen die menschenfeindlichen Pläne aller extremen Rechten: Haltung zeigen!
Der MAV-Gesamtausschuss ruft alle MAVen und Beschäftigten in der EKiR und in den Einrichtungen der Diakonie RWL zu einem gemeinsamen Kampf gegen rechte Positionen auf: „Es ist an der Zeit, deutlich zu machen, dass wir uns in unserer betrieblichen Öffentlichkeit entschlossen gegen menschenverachtende Politik stellen müssen“, stellt der GesA fest und mahnt: „Die extreme Rechte vergiftet mit ihren Ansichten zu Migration, Nationalismus und gesellschaftlicher Ordnung das gesellschaftliche Klima! Der Kampf gegen rechte Positionen ist jetzt notwendig, um die multikulturellen, interkulturellen und inklusiven Einrichtungen der EKiR und der Diakonie-RWL zu verteidigen“, Für euer schwarzes Brett und zur Verteilung in euren Einrichtungen, findet ihr den „GesA-Aufruf gegen rechts“ hier zum Download.
Regio-Sprecher/Sprecherin werden als Gast mit beratender Stimme eingeladen
Die EKiR-Landessynode 2026 hat mit einer Änderung In § 35 Absatz 2 des Kirchenorganisationsgesetz (KOG) beschlossen, dass die Sprecherin oder der Sprecher der Regio-MAV als Gast mit beratender Stimme, zu den Tagungen der Kreissynode eingeladen werden. Dem entsprechend wurde auch § 4 der Ausführungsverordnung (AVO- MVG) mit einem Absatz 8 erweitert. Für die Teilnahme an der Kreissynode ist gemäß § 19, Absatz 2 MVG-EKD, Dienstbefreiung ohne Minderung der Bezüge zu gewähren. Die Unterlagen zur Synode werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Textauszüge der KOG und AVO-EKD findet ihr hier zum Download.
Ja gerne - es gibt viele gute Gründe aktiv mitzumachen
Im Anschluss an die MAV-Wahlen, werden viele der neugewählten MAV-Mitglieder erstmals von der Regio-MAV hören und sich fragen, was das ist und ob man da mitmachen kann. Ja,- die Regio-MAV ist was zum Mitmachen. Jede MAV entsendet ihre Vertreter in die Regionalversammlungen. Dadurch ist eure MAV nicht auf sich alleine gestellt, sondern kann auf die Erfahrung von vielen MAV-Kolleginnen und Kollegen setzen. Das sind gute Gründe aktiv in eurer Regio-MAV mitzumachen. Denn die Arbeit in MAV, Regio-MAV und Gesamtausschuss ist keine Einzelaufgabe.
Mehr dazu hat der GesA In einem Info zusammengestellt, dass ihr hier abrufen könnt.
...was ist zu tun ? ...wer ist nach der Wahl zu informieren ?
Die Kolleginnen und Kollegen im GesA danken Euch und eurer Stellvertretung ganz herzlich für die Bereitschaft, in eurer Regio-MAV das Sprecheramt zu übernehmen. Die mit dem Amt verbundenen Aufgaben sind in § 4 der Ausführungsverordnung (AVO- MVG) geregelt. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben besteht ein Freistellungsanspruch gemäß § 19 MVG-EKD. Dabei geht es um eure Regionalversammlungen, die Vertretung eurer Regio-MAV im Kirchenkreis, der Kreissynode, sowie den gemeinsamen Sitzungen mit dem GesA und um die Entsendung in die Wahlversammlung für den Gesamtausschuss der EKiR.
Mehr dazu hat der GesA In einem Info zusammengestellt, dass ihr hier abrufen könnt.
Welche gesundheitsfördernden Maßnahmen werden bei Kirche & Diakonie angeboten
Der GesA hat zum Thema Work-Life-Balance eine Umfrage unter MAVen im Bereich der EKiR durchgeführt. An der Umfrage haben sich die MAVen von 62 Dienststellen beteiligt,- davon werden aktuell in zwei Drittel der Dienststellen gesundheitsfördernde Maßnahmen angeboten. Da wir einen starken Zusammenhang zwischen der Work-Life-Balance der Mitarbeitenden und gesundheitsfördernden Maßnahmen in der Dienststelle sehen, sind die Ergebnisse der Umfrage aus unserer Sicht sehr relevant.
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse findet Ihr hier zum Download
Zu Arbeit und Aufgaben von GesA und Regio-MAVen werden bei unseren Veranstaltungen oft Fragen nach den Rechtsgrundlagen gestellt - und noch häufiger, wo die zu finden sind. Denn in § 54 MVG-EKD ist „nur“ die Bildung von Gesamtausschüssen festgeschrieben. Die Einzelheiten über Aufgaben, Bildung und Zusammensetzung des Gesamtausschusses regeln die Gliedkirchen. In der EKiR wird das mit dem Ausführungsgesetz zum MVG (AG.MVG-EKD ) und einer Ausführungsverordnung (AVO-MVG) geregelt.
Ihr findet sie hier als Broschüre zusammengefasst zum Download.
„Finanzstrategie für die Kirche der Zukunft“
Die 184 Synodalen haben unter der Überschrift „Finanzstrategie für die Kirche der Zukunft“ ein großes Sparpaket verabschiedet, das bis 2030 zu jährlichen Einsparungen in Höhe von 30,7 Millionen Euro führen soll. Gleichzeitig soll für den Umbau in eine zukunftsfähige Kirche aber auch in neue Projekte investiert werden. Entsprechende Vorschläge wurden bereits im Vorfeld der Synode vorgestellt und diskutiert. Mehr zur Landessynode 2026 findet Ihr auf der Website der EKiR.
Einen Überblick über die Beschlüsse findet ihr hier zum Download.
in Einrichtungen der Diakonie Deutschland mit mindestens 500 Mitarbeitenden
Die Diakonie Deutschland hat am 17. Oktober 2024 eine verbindliche Rahmenbestimmung zur Unternehmensmitbestimmung verabschiedet. In diakonischen Einrichtungen mit mindestens 500 Mitarbeitenden, sind die Beschäftigten durch eine Vertretung im Aufsichtsorgan an dessen Aufgaben zu beteiligen. Die Entsendung erfolgt durch die jeweilige Mitarbeitendenvertretung oder, falls vorhanden, durch die Gesamtmitarbeitendenvertretung. Die Umsetzung dieser Rahmenbestimmung muss spätestens bis zum 31. Dezember 2028 erfolgen. Was dabei von der MAV zu beachten ist, hat Andreas Ullrich hier in einem GesA-Info zusammengestellt.
Die Texte zur Rahmenbestimmung könnt ihr hier zum Download abrufen: GesA info_Unternehmensmitbestimmung und Rahmenbestimmung_Unternehmensmitbestimmung
Antje Menn leitet künftig die Personalabteilung im Landeskirchenamt
Die Landessynode hat die Superintendentin des Kirchenkreises Lennep, Antje Menn, für acht Jahre ins Amt als Oberkirchenrätin und Leiterin der Abteilung 2 (Personal) gewählt. Sie folgt Oberkirchenrat Christoph Pistorius nach, der nach zwölfjähriger Amtszeit in den Ruhestand geht. Antje Menn ist seit 2020 Superintendentin des Kirchenkreises Lennep und seit 2023 Vorsitzende des Ständigen Theologischen Ausschusses der EKiR. Vor ihrer Wahl zur Superintendentin, war sie neun Jahre lang Pfarrerin der Evangelischen Kirchengemeinde Lennep und leitete zudem im Kirchenkreis, die Abteilung Kinder-Jugend-Bildung. Mehr dazu findet ihr auf den Seiten der EKiR
Johann Weusmann als Vizepräsident wiedergewählt
Dr. Johann Weusmann ist von der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland in seinem Amt als Vizepräsident für weitere acht Jahre bestätigt worden. Der 60-Jährige erhielt 164 der 177 abgegebenen Stimmen. Die Landessynode hatte den Juristen im Januar 2013 erstmals zum hauptamtlichen Mitglied der Kirchenleitung und Leiter der damaligen Abteilung Politik und Recht im Landeskirchenamt gewählt. Seit der Einführung am 3. März 2013 ist er auch Vizepräsident der EKiR und damit ihr leitender Jurist. Mehr dazu findet ihr auf den Seiten der EKiR
Landessynode will neue Gemeindeformen ermöglichen und fördern
Die Landessynode will die Vielfalt in den rheinischen Gemeinden im Sinne einer „Mixed Ecology Church“ ermöglichen und fördern. Dazu sollen in den kommenden zwei Jahren zwei Vorschläge rechtlich ausgearbeitet werden, die der Landessynode 2026 zum Beschluss vorgelegt werden. Die Landessynode will so „Möglichkeiten schaffen, dass Auftrag und Aufgaben, welche bisher den Kirchengemeinden obliegen, von Kirchenkreisen oder Regionen wahrgenommen werden können“. Das Projekt „Mixed Ecology Church“ ist aus dem Reformprozess zur Zukunft von Kirche und Gemeinde entsprungen, mit welchem sich die Landessynodalen auf ihrer Tagung 2025 an verschiedenen Stellen beschäftigt haben.
Mehr dazu findet ihr auf den Seiten der EKiR
Landessynode 2025
Nach der Wahl von zwei hauptamtlichen Mitgliedern der 15-köpfigen Kirchenleitung, haben die Synodalen fünf neue nebenamtliche Kirchenleitungsmitglieder gewählt: (von links) Dr. Hartmut Sitzler, Sammy Wintersohl, Annette Vetter, Lisa Marie Appel und Prof. Dr. Lorenz Narku Laing. Die neuen Mitglieder der Kirchenleitung werden am 11. Mai in ihr Amt eingeführt. Mehr dazu findet ihr auf den Seiten der EKiR
Rheinische Kirche strebt Abschaffung von Verbeamtungen an
Die EKiR plant, ab einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt nur noch privatrechtliche Beschäftigungsverhältnisse abzuschließen und keine Verbeamtungen mehr vorzunehmen. Eine solche Systemumstellung soll im Jahr 2025 ausgearbeitet werden, um der Landessynode 2026 einen konkreten Vorschlag samt Zeitplan für die Umstellung von öffentlich-rechtlichen in privatrechtliche Beschäftigungsverhältnisse vorzulegen. Mehr dazu findet ihr auf den Seiten der EKiR
Nach dem Rücktritt von Annette Kurschus vor einem Jahr, hatte Kirsten Fehrs das Amt bereits kommissarisch übernommen. Nun haben die Mitglieder der EKD-Synode in Würzburg, Kirsten Fehrs bis zum Ende der laufenden Amtszeit des Rats der EKD im Jahr 2027, zur Ratsvorsitzenden gewählt. Kirsten Fehrs ist seit 2011 Bischöfin in Hamburg und gehört dem Rat der EKD seit 2015 an. 2021 wurde sie zur stellvertretenden Ratsvorsitzenden gewählt.
Die frühere Präses der EKvW und Ratsvorsitzende der EKD, Annette Kurschus, ist seit April 2024 in den v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel als Pastorin und Seelsorgerin tätig. Der Arbeit in Bethel ist Annette Kurschus schon lange sehr verbunden. Hier hatte sie auch während ihrer Zeit als EKD-Ratsvorsitzende regelmäßig Predigtdienste wahrgenommen und Gottesdienste in der Betheler Zionsgemeinde gefeiert – darunter mehrfach die Gottesdienste zu Heilig Abend. Annette Kurschus übernimmt in ihrem neuen Amt auch den Vorsitz der Ethikommission des großen Diakonischen Unternehmens Bethel. Weitere Aufgaben sind die Leitung des Hauses der Stille sowie seelsorglicher Dienst im Hospiz "Haus Zuversicht". Außerhalb Bethels wird sie ihre vielfältige Vortrags- und Predigttätigkeit weiterführen. Dazu gibt es eine Vereinbarung mit der westfälischen Kirche,- Annette Kurschus bleibt Pfarrerin der Landeskirche und wird der Tätigkeit in Bethel gemäß dem Pfarrdienstgesetz "zugewiesen".
Ulrich Lilie (66) ist zum 31. Dezember 2023 in den Ruhestand getreten.
Pfarrer Rüdiger Schuch hat als Nachfolger von Ulrich Lilie das Amt des Präsidenten der Diakonie Deutschland übernommen. Zugleich ist er stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung (EWDE), zu dem neben der Diakonie Deutschland auch Brot für die Welt und die Diakonie Katastrophenhilfe gehören. Rüdiger Schuch vertrat zuletzt als Leiter des Evangelischen Büros NRW in Düsseldorf die Landeskirchen im Rheinland, von Westfalen und Lippe gegenüber der Landesregierung und dem Landtag von Nordrhein-Westfalen.
Sitzung der ARK-RWL am 13.09.2023
Dienstnehmer- und Dienstgeberseite haben eine gemeinsame Stellungnahme der ARK-RWL zur geplanten Schaffung einer deutschlandweiten ARK-EKD beschlossen und lehnen das Vorhaben sehr sorgfältig begründet ab. Auszug: „Unseres Erachtens wird es auch zukünftig zwingend notwendig sein, regionale Besonderheiten einzubeziehen und entscheiden zu können. Dieses gilt sowohl für die Landeskirchen als auch für die Diakonie und die von ihr betriebenen Einrichtungen und Dienste, die in vielfältiger Weise auch von landesrechtlichen Bestimmungen, regional beeinflussten Faktoren und Refinanzierungen abhängig sind.“
Die Stellungnahme findet ihr auf der Seite des vkm-rwl und hier zum Download
Rat der EKD beschließt Gesetzgebungsverfahren für eine ARK-EKD
Der Rat der EKD hat am 20.04.2023 beschlossen, das Gesetzgebungsverfahren über den Entwurf eines Kirchengesetzes über eine gemeinsame Arbeitsrechtliche Kommission in der Evangelischen Kirche in Deutschland zu eröffnen. Nach Abschluss des Stellungnahmeverfahrens für die Gliedkirchen am 15. Juli 2023, soll das Gesetz der EKD-Synode zu ihrer Tagung im November 2023 vorgelegt werden.
Mehr dazu könnt ihr dem Rundschreiben Nr. 8/2023 der Diakonie RWL entnehmen.
GesA-Vorstand kommt auf Wunsch zur Beratung der Regio-MAV in die Kirchenkreise
Als gemeinsame Aufgabe von Regio-MAV und Gesamtausschuss ist die Sicherstellung von Erfahrungsaustausch, Information und Fortbildung für die MAVen in der EKiR, im MVG vorgegeben. Dabei hat die Regio-MAV als Bindeglied zu den MAVen auf Kirchenkreisebene einen besonderen Stellenwert. Die Bewältigung der Aufgaben, stellt die Beteiligten in den Regionen aber oft genug vor Fragen nach deren Umfang, Finanzierung und der notwendigen Freistellung. Um hier zu helfen, bietet der GesA „Regio-MAV Besuche“ in den jeweiligen Kirchenkreisen an. Der GesA-Vorstand würde sehr gerne an einem Eurer Regio-MAV Treffen/Sitzung/Fortbildung teilnehmen, um die Arbeit des GesA vorzustellen, sowie auf die Aufgaben der Regio-MAV einzugehen und zur Diskussion zu stellen. Dabei sollen Fragen nach Voraussetzungen und Weiterentwicklung der Arbeit in der Regio-MAV im Vordergrund stehen.
Wenn der GesA-Vorstand Euch besuchen soll, sendet bitte eine Einladung an fortbildung.gesa@ekir.de
Neue Regelungen für Dienststellen der verfassten Kirche in der EKiR
Mit der Änderung von § 6 des AG.MVG.EKD hat die Landessynode dem Gesamtausschuss eine „Stufenvertretung“ im Bereich der „verfasst-kirchlichen“ Dienststellen zugeordnet. Stufenvertretung bedeutet, dass die Mitbestimmungsrechte der MAV in Fällen, die alle verfasst-kirchlichen Dienststellen der EKiR betreffen, durch den Gesamtausschuss wahrgenommen werden. Dabei geht es um die Mitbestimmung in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten gemäß § 40 MVG-EKD,- wie die Vorgaben zur Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin sowie Unfallverhütung, aber auch die Einführung neuer Softwarepakete. Entscheidend ist, dass solche Maßnahmen für alle verfasst kirchlichen Einrichtungen, Kirchengemeinden und Kirchenkreise verbindlich sind. Nur in diesen Fällen sind künftig nicht mehr die MAVen der betroffenen Dienststellen zuständig, sondern der Gesamtausschuss. Die Befugnisse der Dienststellenleitungen werden in den Fällen, durch das Landeskirchenamt wahrgenommen.
Ein GesA-Info zum Thema findet Ihr hier zu Download.

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