...was ist zu tun ? ...wer ist nach der Wahl zu informieren ?
Die Kolleginnen und Kollegen im GesA danken Euch und eurer Stellvertretung ganz herzlich für die Bereitschaft, in eurer Regio-MAV das Sprecheramt zu übernehmen. Die mit dem Amt verbundenen Aufgaben sind in § 4 der Ausführungsverordnung (AVO- MVG) geregelt. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben besteht ein Freistellungsanspruch gemäß § 19 MVG-EKD. Dabei geht es um eure Regionalversammlungen, die Vertretung eurer Regio-MAV im Kirchenkreis, der Kreissynode, sowie den gemeinsamen Sitzungen mit dem GesA und um die Entsendung in die Wahlversammlung für den Gesamtausschuss der EKiR.
Mehr dazu hat der GesA In einem Info zusammengestellt, dass ihr hier abrufen könnt.

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