Ergebnisse der Landessynode 2020
MAV-Infotag zur Landessynode 2020
Generell ist alles per Gesetz geregelt. Es gibt zwar einen Arbeitsschutzausschuss auf landeskirchlicher Ebene. Aber Probleme zum Arbeitsschutz entstehen vor Ort,- und müssen dort durch örtliche Ausschüsse bearbeitet werden. Ein Beispiel ist die Einführung des neuen Software-Programmes Wilken P/5 für die Dienststellen der EKiR. Schon die Testphase startete mit Problemen. Erhöhter Personalaufwand und damit verbundene Folgekosten sind also zu erwarten. Zudem werden eine Menge personenbezogener Daten gespeichert. Ungeachtet dessen, soll das neue Programm in den Kirchenkreisen im Januar gestartet werden,- ohne jede MAV-Beteiligung. Selbst der GesA, wurde auf EKiR-Ebene nicht mal zu Rate gezogen. Deshalb fordert der GesA, dass wenigstens auf Kirchenkreisebene eine Fachkraft für Arbeitssicherheit berufen wird, um eine Beteiligung der MAV gemäß § 40,a MVG sicherzustellen. Dem konnte auch Herr Dr. Klostermann anlässlich des EKiR-Infotages anschließen.
… mehr vom Infotag findet ihr im Bericht von Hannelore Morgenstern.
„Null-Toleranz“- bei nachgewiesenem Fehlverhalten erfolgt die Kündigung
Die Landessynode 2020 hat ein "Null-Toleranz-Gesetz" zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beschlossen. Mit in Kraft treten des Gesetzes, am 1. Januar 2021, werden alle Mitarbeitenden vor Beschäftigungsbeginn und dann längstens alle fünf Jahre zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen verpflichtet. Für Ehrenamtliche gilt diese Pflicht abhängig von Art, Dauer und Intensität des Kontaktes mit „Minderjährigen und Volljährigen in Abhängigkeitsverhältnissen“. Alle Mitarbeitenden werden zudem verpflichtet, einen Verdacht auf sexualisierte Gewalt oder einen Verstoß gegen das sexuelle Abstinenzgebot an eine noch einzurichtende zentrale Melde- und Ansprechstelle zu melden. Alle Körperschaften und Einrichtungen der EKiR, werden außerdem verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen.
… mehr dazu könnt ihr dem Bericht von Hannelore Morgenstern entnehmen.
…das Gesetz findet ihr hier
…allerdings auf 10 /20 Arbeitstage im Jahr begrenzt
Den Mitgliedern des Gesamtausschusses der EKiR ist nach Beschluss der Landessynode 2020 nun „generell“ eine Dienstbefreiung ohne Minderung von Bezügen zu gewähren. Bisher wurde für Mitglieder des Gesamtausschusses nur auf Antrag ihrer Dienststelle eine Ausgleichzahlung zur Freistellung geleistet, sofern sie nicht nach § 20 MVG in ihren Dienststellen freigestellt waren. Nun wurde wie in vielen anderen Landeskirchen, auch den Mitgliedern des GesA der EKiR für ihre Arbeit im Gesamtausschuss, eine generelle Dienstbefreiung ohne Minderung von Bezügen gewährt. Sie ist allerdings auf 10 Arbeitstage im Jahr begrenzt, für Vorsitzende und die Stellvertretung sind es 20 Tage. Der GesA bewertet die Entscheidung positiv,- doch der tatsächliche Zeitaufwand wird damit bei weitem nicht gedeckt.
… mehr dazu könnt ihr dem Bericht von Hannelore Morgenstern entnehmen.
…die MVG Änderungen in Textform findet ihr hier
GesA-Vorsitzender nun auch Gast im ständigen Ausschuss für Kirchenordnung
Der GesA-Vorsitzende, Michael Rolle, wird künftig als Gast im ständigen Ausschuss für Kirchenordnung mitarbeiten. Somit ist der Gesamtausschuss der EKiR, wie bereits die Pfarrvertretung, bei der Landessynode und Kirchenleitung vertreten, um dort für die Belange der Mitarbeitenden einzutreten. Der GesA wertet das als einen weiteren Schritt zur einer „erweiterten“ Mitbestimmung in der EKiR, dem hoffentlich weitere folgen werden.
… mehr vom Infotag findet ihr im Bericht von Hannelore Morgenstern.
Streitfälle zu § 40 MVG können künftig ohne Schlichtung beigelegt werden
Nach Beschluss der Landessynode 2020, werden künftig auch In der EKiR, Einigungsstellen zur Beilegung von Regelungsstreitigkeiten in Arbeitsverhältnissen eingerichtet. Diese Stellen können einzelfallbezogen
oder als ständige Einrichtungen gebildet werden. Das Gesetz sieht zudem gemeinsame Einigungsstellen für mehrere Dienststellen vor. Die Einigungsstelle setzt sich aus der vorsitzenden Person und je zwei Beisitzer*innen für die MAV- und die DStL-Seite zusammen. Zum Honorar für die vorsitzende Person, hat die EKD noch nicht entschieden (diskutierter Vorschlag zw. 500 und 2000 € pro Fall). Es zahlt die Dienststelle mit dem Streitfall.
… mehr dazu könnt ihr dem Bericht von Hannelore Morgenstern entnehmen.
…die MVG Änderungen in Textform findet ihr hier
Der Gesamtausschuss war auch in diesem Jahr während der Landessynode vor Ort präsent. Zum Synodenbeginn am Sonntag, hat eine MAV-Gruppe den eintreffenden Synodalen eine Parkscheibe mit GesA-Logo überreicht und an die „ewigen“ Forderungen der MAVen erinnert. Am Mittwoch haben gut 60 MAV-Mitglieder am EKiR-Infotag des GesA teilgenommen. Sie wurden von den Vorsitzenden des GesA, Michael Rolle und Andreas Ulrich und dem Kirchenrechtsdirektor der EKiR, Dr. Götz Klostermann zu Themen der Landesynode, insbesondere zu Änderungen im MVG informiert. Hannelore Morgenstern hat für uns einen sehr informativen Bericht vom Info-Tag zusammengestellt, in dem auch auf die Fragen zu den Einigungsstellen eingegangen wird.
Danke Hannelore! Den Bericht findet ihr hier