MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Streitfälle zu § 40 MVG können künftig ohne Schlichtung beigelegt werden 
Nach Beschluss der Landessynode 2020, werden künftig auch In der EKiR, Einigungsstellen zur Beilegung von Regelungsstreitigkeiten in Arbeitsverhältnissen eingerichtet. Diese Stellen können einzelfallbezogen 
oder als ständige Einrichtungen gebildet werden. Das Gesetz sieht zudem gemeinsame Einigungsstellen für mehrere Dienststellen vor. Die Einigungsstelle setzt sich aus der vorsitzenden Person und je zwei Beisitzer*innen für die MAV- und die DStL-Seite zusammen. Zum Honorar für die vorsitzende Person, hat die EKD noch nicht entschieden (diskutierter Vorschlag zw. 500 und 2000 € pro Fall). Es zahlt die Dienststelle mit dem Streitfall.  

… mehr dazu könnt ihr dem Bericht von Hannelore Morgenstern entnehmen.

…die MVG Änderungen in Textform findet ihr hier