für Dienststellen im verfasst kirchlichen Bereich der EKiR
Die Landessynode der EKiR hat 2022 beschlossen, dass für Dienststellen im verfasst kirchlichen Bereich der EKiR, die Mitbestimmung bei zentral vorgegebenen Maßnahmen mittels einer Stufenvertretung durch den Gesamtausschuss (GesA) wahrgenommen wird. Dabei geht es um die MAV-Beteiligung zu in § 40 MVG EKD aufgezählte Sachverhalte,- zum Beispiel die Maßnahmen der Aufgabenbereiche Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin sowie Unfallverhütung, wie auch um die bereits umgesetzten oder in der Umsetzung befindlichen Softwareprogramme. Bisher wurden diese Maßnahmen ausgehend von der Landeskirche, in der Regel für alle Kirchengemeinden und Kirchenkreise bindend. Sie kamen deshalb oft ohne geregeltes Mitbestimmungsverfahren in den Dienststellen zur Umsetzung. Mit der Stufenvertretung ist nun bei Angelegenheiten die alle verfasst kirchlichen Dienststellen der EKiR betreffen, ein ordentlicher Mitbestimmungsprozess gewährleistet.
Das gesamte Info zur Stufenvertretung können Sie hier downloaden.

Impressum