MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

…allerdings auf 10 /20 Arbeitstage im Jahr begrenzt 
Den Mitgliedern des Gesamtausschusses der EKiR ist nach Beschluss der Landessynode 2020 nun „generell“ eine Dienstbefreiung ohne Minderung von Bezügen zu gewähren. Bisher wurde für Mitglieder des Gesamtausschusses nur auf Antrag ihrer Dienststelle eine Ausgleichzahlung zur Freistellung geleistet, sofern sie nicht nach § 20 MVG in ihren Dienststellen freigestellt waren. Nun wurde wie in vielen anderen Landeskirchen, auch den Mitgliedern des GesA der EKiR für ihre Arbeit im Gesamtausschuss, eine generelle Dienstbefreiung ohne Minderung von Bezügen gewährt. Sie ist allerdings auf 10 Arbeitstage im Jahr begrenzt, für Vorsitzende und die Stellvertretung sind es 20 Tage. Der GesA bewertet die Entscheidung positiv,- doch der tatsächliche Zeitaufwand wird damit bei weitem nicht gedeckt. 
… mehr dazu könnt ihr dem Bericht von Hannelore Morgenstern entnehmen.
…die MVG Änderungen in Textform findet ihr hier