MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Rechtsgrundlagen für Gesamtausschuss und Regio-MAV als Broschüre
Zu Arbeit und Aufgaben von GesA und Regio-MAVen werden bei unseren Veranstaltungen oft Fragen nach den Rechtsgrundlagen gestellt - und noch häufiger, wo die zu finden sind. Denn in § 54 MVG-EKD ist „nur“ die Bildung von Gesamtausschüssen festgeschrieben. Die Einzelheiten über Aufgaben, Bildung und Zusammensetzung des Gesamtausschusses regeln die Gliedkirchen. In der EKiR wird das mit dem Ausführungsgesetz zum MVG (AG.MVG-EKD ) und einer Ausführungsverordnung (AVO-MVG) geregelt.
Ihr findet sie hier als Broschüre zusammengefasst zum Download.