TVöD - 5,8 Prozent Lohnplus in zwei Stufen.
In der vierten Verhandlungsrunde haben sich Bund, Kommunen und Gewerkschaften, auf der Grundlage des Schlichtervorschlag geinigt. Ab 1. April 2025 sollen die monatlichen Tabellenentgelte um 3 Prozent, mindestens um 110 Euro steigen und ab 1. Mai 2026 noch einmal um 2,8 Prozent erhöht werden. Außerdem werden die Zulagen für Schichtarbeit ab 1. Juli 2025 von 40 auf 100 Euro und für Wechselschichtarbeit von 105 auf 200 Euro steigen. Das 13.Monatsgehalt wird ab 2026 angehoben. ver.di-Vorsitzender Frank Werneke: „Es ist ein schwieriges Ergebnis in schwierigen Zeiten. Letztendlich konnten aber Entgeltsteigerungen oberhalb der zu erwartenden Preissteigerungsrate durchgesetzt werden, außerdem Verbesserungen bei einigen Zuschlägen und der Arbeitszeit.“
Mehr dazu findet ihr auf den Seiten von ver.di. Ein ver.di.Flugblatt zur Tarifeinigung findet ihr hier zum Download.
Tarif- und Besoldungsrunde 2025 - TVöD
Bei einer Laufzeit von 27 Monaten soll es zum 1.4.2025 drei Prozent mehr Geld geben, mindestens aber 110 Euro mehr im Monat. Ab Mai 2026 ist ein weiteres Gehaltsplus von 2,8 Prozent vorgesehen und ab 2027 soll es einen zusätzlichen freien Tag für alle geben. Zudem sollen die Schicht- und Wechselschichtzulage zum 1. Juli 2026 auf 100 bzw. 200 Euro angehoben und ab 2027 dynamisiert werden. Die Einigungsempfehlung wird nun in der Bundestarifkommission öD beraten und ist am 5. April Gegenstand einer weiteren Verhandlungsrunde mit den Vertretern von Bund und VKA. Mehr dazu findet ihr auf den Seiten von ver.di
Arbeitgeber haben die Gespräche scheitern lassen und die Schlichtung angerufen
Nach viertägigen Verhandlungen in der dritten Runde der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen, konnte kein Tarifergebnis erzielt werden. Die Arbeitgeber haben die Gespräche scheitern lassen und die Schlichtung angerufen. ver.di-Chef Frank Werneke kritisierte die Entscheidung,"weil bei Lichte betrachtet die Unterschiede, die auf dem Tisch liegen, so groß nicht sind. Von daher bedaure ich es sehr, dass sich Bund und Kommunen in die Schlichtung flüchten“. Damit sind die Warnstreiks erst mal vorbei - während der Schlichtung gilt die Friedenspflicht. Mehr dazu findet ihr auf den Seiten von ver.di
Beteiligung, Selbstbestimmung und Tarifverträge in kirchlichen Einrichtungen
Der Weimarer Appell ist eine Initiative des GAMAV Mitteldeutschland mit den Delegierten der MAVen der Diakonie Mitteldeutschland, die zusammen 35.000 Mitarbeitende vertreten und repräsentieren. Anlass der Erklärung ist der Versuch, den Beschäftigten des Sophien- und Hufeland-Klinikums Weimar mit juristischen Mitteln Warnstreiks zu untersagen. Nach dem 2024 mehrfach Warnstreiks per einstweiliger Verfügung verhindert wurden, ist der Termin im Hauptsacheverfahren am Landesarbeitsgericht, im Februar 2025 geplatzt und in den November verlegt worden. Die Dienstgeberseite hatte eine Verschiebung des Verfahrens wegen Erkrankung um wenige Tage beantragt.
Den Weimarer Appell findet ihr hier zum Download
Respekt des Streikrechts und Tarifverträge auch in Einrichtungen mit kirchlicher Trägerschaft
Die Bundeskonferenz (Buko) ist das Spitzenorgan der diakonischen Interessenvertretungen, die zusammen 650.000 Mitarbeitende in der Diakonie repräsentieren. Auf ihrer Vollversammlung am 20.02.2025 hat die Buko beschlossen, den Weimarer Appell zu unterstützen und fordert, dass auch in Einrichtungen mit kirchlicher Trägerschaft Tarifverträge gelten und das Grundrecht auf Streik respektiert wird.
Mehr dazu findet ihr hier
Tarif- und Besoldungsrunde 2025 - TVöD
Vor Beginn der dritten Verhandlungsrunde im Tarifkonflikt für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen am 14. März in Potsdam, hat ver.di erneut zu Warnstreiks aufgerufen: „Unter den Beschäftigten herrscht maximale Verärgerung über die Haltung der Arbeitgeber, die noch immer kein Angebot vorgelegt haben und weiter mauern. Die öffentlichen Arbeitgeber sollten wissen, dass wir durchsetzungsfähig sind. Das wird in den kommenden Tagen noch einmal deutlich gemacht“, kündigte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am 10. März vor 5.000 Streikenden in Hamburg an.
Mehr dazu findet ihr auf den Seiten von ver.di.
kein Angebot - Arbeitgeber mauern sich ein
Nach den ergebnislosen Verhandlungen im Januar, ist auch die 2.Verhandlungsrunde im Februar ohne Ergebnis geblieben. "Die Arbeitgeber verweigern ein Angebot. Weder zum Thema Entgelterhöhung noch zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder zu Entlastungen gibt es irgendwelche Zugeständnisse“, erklärte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. "Die Arbeitgeber mauern komplett. Eine Verständigung ist derzeit nicht in Sicht.“ Die dritte Runde der Tarifverhandlungen ist für den 14./15. März 2025 in Potsdam angesetzt.
Mehr dazu findet ihr hier zum Download
Tarif- und Besoldungsrunde 2025 - TVöD
Für die Beschäftigten in den Kitas, Jugendämtern, der Hilfen zur Erziehung, im Ganztag und der Behindertenhilfe, den Teilhabe- und Inklusionsdiensten wird dies eine besondere Tarifrunde. Neben den Kernforderungen hat ver.di auch viele Themen aufgegriffen, die den Beschäftigten in der Sozialen Arbeit wichtig sind. Mehr dazu findet ihr hier zum Download
Tarif- und Besoldungsrunde 2025 - TVöD
Für die Tarif- und Besoldungsrunde 2025 mit dem Bund und der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA), fordert ver.di Entgelterhöhung um 8%, mindestens aber 350 Euro
bei einer Laufzeit von zwölf Monaten, Außerdem fordert ver.di drei zusätzliche freie Tage, um der hohen Verdichtung der Arbeit etwas entgegenzusetzen. Für mehr Zeitsouveränität und Flexibilität soll zudem ein "Meine-Zeit-Konto" sorgen, über das Beschäftigte selbst verfügen können.
Mehr dazu findet ihr auf den Seiten von ver.di.
Die MAVen sollen sich in den diakonischen Einrichtungen für ein Klima von gelebtem Respekt und Toleranz einsetzen, menschenverachtenden Haltungen und Äußerungen entgegentreten und gegen jegliche Form von Diskriminierung entschieden vorgehen. Die Buko begrüßt und unterstützt die klaren und deutlichen Positionierungen von Kirche und Diakonie gegen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus. Die Pressemitteilung der Buko findet ihr hier zum Download.
Vertretung der Pflegenden – ohne ihre Zustimmung?
Ungeachtet aller Kritik und Proteste hat sich am 16.12.2022 die Pflegekammer NRW konstituiert. Sie soll die Interessen der rund 200 000 Pflegekräfte in NRW vertreten. Zunächst wird aber über eine Hauptsatzung mit Regeln zu Aufbau und Organisation beraten. Sobald diese Hauptsatzung verabschiedet ist, kann die Kammerversammlung Beschlüsse fassen und die für Ende Januar 2023 geplanten Wahlen von Vorstand und Präsidium durchführen. Viele Pflegekräfte lehnen die Kammer ab, nicht nur weil eine Mitgliedschaft verpflichtend ist, sondern weil sie nicht daran glauben, dass die Kammer ihre Arbeitsbedingungen verbessern kann. So hat sich bisher gerade mal die Hälfte der Pflegekräfte in NRW in der Kammer freiwillig registriert.
Pflegekammer in NRW wird auch weiterhin abgelehnt
Seit Jahren gibt es gegen die Einführung der Kammer Kritik und Protest, auch weil eine Mitgliedschaft (Zwangs-)verpflichtend ist. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurden die Pflegekammern schon kurz nach ihrer Gründung wieder abgeschafft, weil der Widerstand der Pflegenden zu groß wurde. In NRW hat sich bisher nur rund die Hälfte der Pflegekräfte in der Kammer registriert. Die Pflegekammer ist auch politisch umstritten. SPD und ver.di fordern eine Urabstimmung unter den Mitgliedern der Kammer. Die FDP fordert, die Mitgliedschaft freiwillig zu machen und niemanden zu sanktionieren, der sich nicht registriert. Mehr dazu könnt ihr dem WDR-Bericht zur Konstitution entnehmen.
Bei Kurzarbeit Null darf Urlaub anteilig gekürzt werden
Das Bundesarbeitsgericht hat am 30.11.2021 entschieden, dass eine anteilige Kürzung vom Jahresurlaub rechtmäßig ist, wenn einzelne Arbeitstage aufgrund von Kurzarbeit vollständig ausfallen. Das Urteil gilt bei „Kurzarbeit Null“ mit längeren Zeiten ohne Arbeitspflicht, verkündete das BAG. Kurzarbeit Null bedeutet, dass die Arbeit für Beschäftigte vorübergehend komplett ausgesetzt wird. Bislang gab es für diese Situationen keine eindeutige Regelung. Nach dem Urteil besteht nun für Zeiträume ohne Arbeitspflicht auch kein anteiliger Urlaubsanspruch.
Mehr dazu findet ihr hier
BAG-Urteil zu Kurzarbeit und Urlaub - Bitterer Tag für viele Beschäftigte
DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sprach nach dem BAG-Urteil von einem "bitteren Tag für viele Beschäftigte". Die Entscheidung wälze die Lasten der Pandemie auf die Arbeitnehmer ab. Aus Sicht der Gewerkschaften ist das Urteil eine unverständliche wie enttäuschende Entscheidung für viele Beschäftigte, die im Pandemie-bedingten Lockdown in Kurzarbeit waren und nicht nur Einbußen beim Einkommen, sondern auch beim Urlaub hinnehmen mussten. Der DGB hatte gegen Urlaubskürzungen bei Kurzarbeit gekämpft und die Klage einer Verkäuferin unterstützt.
Die DGB-Bewertung des Urteils findet ihr hier
Bundestag vereinfacht Gründung und stärkt Stellung von Betriebsräten
Am 21. Mai 2021 hat der Deutsche Bundestag mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz beschlossen, die Wahl von Betriebsräten zu vereinfachen und die Rechte des Betriebsrats bei der Weiterbildung, dem Einsatz von künstlicher Intelligenz und bei mobiler Arbeit zu stärken. Das Gesetz erleichtert die Gründung von Betriebsräten und stärkt den Schutz der hieran beteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Damit soll ua. verhindert werden, dass die Anzahl an Betriebsratsgremien in Deutschland immer geringer wird. 2019 wurden nur rund 41% der Arbeitnehmer in Westdeutschland sowie 36% in Ostdeutschland von Betriebsräten vertreten.
Die Veränderungen in Einzelnen findet ihr hier







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