5,2 % Entgeltsteigerung ab 01.07.2024 und 3000,- Euro Inflationsausgleichsprämie in 2024
Nach den gescheiterten Verhandlungsterminen im Mai und Juni, haben die Verhandlungen im August zu einem positiven Abschluss geführt. Mitarbeitende der Diakonie, die nach AVR-DD entlohnt werden, erhalten ab 01.07.2024 eine Entgeltsteigerung von 5,2% und ebenfalls in 2024, einen Inflationsausgleich in Höhe von 3000.00 Euro. Die Inflationsausgleichsprämie wird in 12 Monatsbeträgen á 200,00 Euro und einmal 600,00 Euro im Januar, gestaffelt ausgezahlt. Teilzeitkräfte erhalten die Beträge ihrem Teilzeitfaktor entsprechend, Auszubildende und Mitarbeitende im Praktikum, jeweils die Hälfte.
Mehr dazu könnt ihr dem Bericht der Dienstnehmer-Seite entnehmen.
Keine Tarifanhebung, kein Inflationsausgleich, keine SuE-Übernahme, keine Regenerationstage.
Für Diakonie-Mitarbeitende, die nach AVR-DD entlohnt werden, ist das „Prozedere“ der Dienstgeber-Seite in der ARK DD leider nichts Neues. Während für ihre Kolleginnen und Kollegen im Tarifbereich des BAT-KF, die Übernahme der Abschlüsse im Öffentlichen Dienst beschlossen ist und bereits erste Zahlungen erfolgen, gibt es für sie vorerst mal wieder Nichts. Nicht mal die Inflationsausgleichszahlung. Die Dienstgeberseite der Diakonie ist nicht einmal bereit, die Arbeit der Diakonie-Mitarbeitenden wenigstens mit einem anständigen Angebot zu würdigen. Sattdessen wird, wie schon so oft, mit fadenscheinigen Begründungen polemisiert und auf „Zeit gespielt“. Das Kirchliche Arbeitsrecht macht es möglich. Der Dienstnehmer-Seite bleibt letztendlich nur der Gang in die „Zwangsschlichtung“ und die Kolleginnen und Kollegen haben „in Demut“ so lange zu warten, bis dort entschieden wird, ob sie auch „etwas Mehr“ erhalten. Natürlich viel später als alle Anderen und evtl. mit Abstrichen. Leider auch nichts Neues,- ohne Streikrecht ist das nun mal so…
Mehr von den „Verhandlungen“ in der ARK DD könnt ihr dem Bericht der Dienstnehmer-Seite entnehmen.
Begründung: Mehrbelastung durch Vertretung an den Regenerationstagen
In der Aprilsitzung der ARK DD hat die Dienstgeberseite eine Übernahme der Regenerationstage aus dem Sozial- und Erziehungsdienst (analog zum TVöD SuE) abgelehnt. Begründet wurde das mit einem Hinweis auf die Mehrbelastung der Kolleginnen und Kollegen, die dann die jeweiligen Mitarbeitenden an den Regenerationstagen vertreten müssen und somit Mehrarbeit haben. Angeblich habe man insbesondere aus den KiTas die Rückmeldung bekommen, dass Regenerationstage dort vonseiten der Kolleginnen und Kollegen nicht gewünscht seien. Kaum zu glauben, oder?
Mehr dazu könnt ihr dem Bericht der Dienstnehmer-Seite entnehmen.
AVR DD – Coronaprämie noch in diesem Jahr und 5,2 % Entgelterhöhung am 01.01.2023
Ohne das sonst üblich lange Hinhalten und Verzögern der Dienstgeber, konnte sich die ARK DD am 29.08 überraschend schnell auf eine Anhebung der Entgelte und die Auszahlung einer Coronaprämie einigen. Mitarbeitende der Diakonie, die unter den Geltungsbereich der AVR.DD fallen, erhalten spätestens mit der Dezember-Abrechnung eine Corona-Sonderzahlung und ab 01.01.2023 eine Entgelterhöhung in Höhe von 5,2%. Ärztinnen und Ärzte erhalten rückwirkend ab dem 01.01.2022 eine Entgelterhöhung von 4,1 %.
Mehr dazu findet ihr hier zum Download
Beschlüsse der ARK DD am 29.08.2022
Die Tabellenwerte der nichtärztlichen Beschäftigten werden zum 1. Januar 2023 um 5,2 v.H. erhöht, mindestens jedoch um 175 €. Mit diesem Mindesterhöhungsbetrag werden unteren Entgeltgruppen besonders berücksichtigt. Die Tabellenwerte der Ausbildungsentgelte steigen um 100 €,- die in der Pflege um 120,00 Euro monatlich.
Mehr dazu könnt ihr dem Rundschreiben der Diakonie RWL Nr.12/2022 entnehmen.
Erhöhung von Samstagszuschlag und Wechselschichtzulage ab 1.04.2022
Neben der Corona-Prämie, hat die ARK-DD am 25.1.2021 auch weitere, von der Dienstnehmerseite lange geforderte Anhebungen beschlossen. Ab dem 01.01.2022 erhöhen sich die Tabellenwerte um 2,2 %, mindestens jedoch um 50,00 Euro. Die Wechselschichtzulage wird in zwei Stufen, zum 01.04.2022 von 70 Euro auf 100 Euro und zum 01.09.2022 auf 130,00 Euro erhöht. Der Samstagszuschlag erhöht sich ab dem 01.04.2022 auf 15 % des Stundenentgeltes. Mehr dazu könnt ihr dem Rundschreiben Nr. 19/2021 der Diakonie RWL entnehmen.
…aber nur wenn es der Personalgewinnung oder Personalbindung dient
Die ARK DD hat beschlossen, dass Mitarbeitenden künftig Innerhalb ihrer Entgeltgruppe ein bis zu zwei Stufen höheres Gehalt gewährt werden kann. Sollten Mitarbeitende bereits die letzte Erfahrungsstufe ihrer Entgeltgruppe erreicht haben, kann ihnen ein höheres Entgelt in Höhe von bis zu 20% der Basisstufe gezahlt werden. Die Regelung soll dazu beitragen, dass bei Pflegepersonalmangel, Mitarbeitende den „diakonischen Dienst“ nicht verlassen und dem „Anlocken“ von neuen Mitarbeitenden dienen.
…mehr dazu findet ihr hier
Überlegungen von Gisbert Fischer zum Beschluss der ARK-DD
Es ist noch nicht soo lange her, da hat die Diakonie mit allen üblen Tricks versucht die AVR-Entgelte abzusenken. Erinnert ihr euch ? - nur mit geringerem Lohn wäre das Überleben der Diakonischen Pflegeeinrichtungen zu sichern. Nun reibt man sich verwundert die Augen jetzt will die Diakonie mit höherem Gehalt neue Mitarbeitende „anlocken“ oder dazu bewegen im „diakonischen“ Pflegedienst zu verbleiben. Hört sich gut an – leider gilt das dann nicht für alle Mitarbeitende, sondern ist als „Nasentarif“ der unternehmerischen Entscheidung überlassen. Mit dieser „AVR-Öffnungsklausel“ will sich die Diakonie mal wieder einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den tarifgebundenen Pflegeanbieter verschaffen. …wozu das kirchliche Selbstbestimmungsrecht so alles „gut“ ist. In dem Zusammenhang wird auch verständlich, warum die Diakonie die jüngsten Urteile des EuGH und BAG als Beschränkung „Ihrer“Rechte ansieht und Verfassungsklage einlegt.

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