in Einrichtungen der Diakonie Deutschland mit mindestens 500 Mitarbeitenden
Die Diakonie Deutschland hat am 17. Oktober 2024 eine verbindliche Rahmenbestimmung zur Unternehmensmitbestimmung verabschiedet. In diakonischen Einrichtungen mit mindestens 500 Mitarbeitenden, sind die Beschäftigten durch eine Vertretung im Aufsichtsorgan an dessen Aufgaben zu beteiligen. Die Entsendung erfolgt durch die jeweilige Mitarbeitendenvertretung oder, falls vorhanden, durch die Gesamtmitarbeitendenvertretung. Die Umsetzung dieser Rahmenbestimmung muss spätestens bis zum 31. Dezember 2028 erfolgen. Was dabei von der MAV zu beachten ist, hat Andreas Ullrich hier in einem GesA-Info zusammengestellt.
Die Texte zur Rahmenbestimmung könnt ihr hier zum Download abrufen: GesA info_Unternehmensmitbestimmung und Rahmenbestimmung_Unternehmensmitbestimmung

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