MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Gesamtausschuss der EKiR: Kein Abschluss zwischen „Tür und Angel“ 
Mit Kurzarbeit hatten die MAVen in Diakonie und verfasster Kirche bisher ja noch nichts zu tun und werden jetzt sehr unvorbereitet mit diesem Sachverhalt konfrontiert. Demzufolge gibt es Anfragen an den GesA zur Ausweitung der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen und der Einführung von Kurzarbeit. Im DW RWL wurde sehr schnell wurde eine Muster-Dienstvereinbarung zur Kurzarbeit aus dem Boden gestampft und über die Newsletter flächendeckend verbreitet. Sie soll eine Grundlage für eine einvernehmliche Regelung zwischen MAV und Dienststellenleitung sein. Aus Sicht des GesA sollten folgende Punkte berücksichtigt werden, wenn eine solche Dienstvereinbarung Gegenstand der Gespräche zwischen Dienststellenleitung und MAV wird:

  1. Kein Abschluss einer Dienstvereinbarung zwischen Tür und Angel. 
  2. Grundsätzlich zum Kurzarbeitergeld Informationen einholen bei GesA Mitgliedern, der Gewerkschaft oder einer Rechtsberatung über einen Rechtsanwalt.
  3. Erst dann ggf. die Dienstvereinbarung unterschreiben.

….mehr dazu - das GesA-Info findet ihr hier