MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

wir sind betruebt BG whiteReformation im Rheinland seit 1517 – aber wie geht’s weiter?

Die Aufgaben der MAVen werden immer umfangreicher. Sie zu bewältigen erfordert nicht nur ein hohes Maß an Engagement, sondern auch viel Zeit. Die Regelungen zur Freistellung, sind aber bei Kirche & Diakonie seit „ewigen“ Zeiten unzureichend und wurden noch nie an den Aufgabenzuwachs angepasst. Der Gesamtausschuss fordert, dass die Freistellungsregeln in § 20 MVG zumindest an die Regelungen des BetrVG angepasst werden. Denn der zeitliche Aufwand für die Vertretung der Mitarbeitenden bei Kirche & Diakonie unterscheidet sich nicht von dem eines Betriebsrates...
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