Herzlich willkommen auf unserer Website

Unsere Seiten sind für Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR zusammengestellt und werden Stück für Stück ergänzt.
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Wahlkalender und Hilfsmittel für die MAV Wahl
Bei der Durchführung der MAV Wahlen sind für Einrichtungen mit mehr als 100 MA (formelles Wahlverfahren) und Einrichtungen mit weniger als 100 MA (vereinfachtes Wahlverfahren) gesonderte Regelungen zu beachten. Zur Hilfestellung hat Andreas Ullrich einen Wahlkalender und für die unterschiedlichen Wahl-Verfahren die gesetzlichen Vorgaben, jeweils mit Mustervorlagen zu Wahlausschreiben, Wahlvorschlag, Stimmzettel usw. zusammengestellt, die ihr hier abrufen könnt.
Unser Kreuz hat keine Haken!
Gemeinsam gegen die menschenfeindlichen Pläne aller extremen Rechten: Haltung zeigen!
Der MAV-Gesamtausschuss ruft alle MAVen in der EKiR und in den Einrichtungen der Diakonie RWL zu einem gemeinsamen Kampf gegen rechte Positionen auf: „wir als Vertretungen der Mitarbeitenden schützen die Grundwerte der Demokratie, der Menschenrechte und der Vielfalt in unseren Betrieben und Einrichtungen. Deshalb müssen wir JETZT aktiv werden!“
Der GesA fordert eine klare Haltung der kirchlichen und diakonischen Träger, Einrichtungen, Werke und Dienste und mahnt: „Die extreme Rechte vergiftet mit ihren Ansichten zu Migration, Nationalismus und gesellschaftlicher Ordnung das gesellschaftliche Klima!
Der Kampf gegen rechte Positionen ist jetzt notwendig, um die multikulturellen, interkulturellen und inklusiven Einrichtungen der EKiR und der Diakonie-RWL zu verteidigen“. Für euer schwarzes Brett und zur Verteilung in euren Einrichtungen, findet ihr den „GesA-Aufruf gegen rechts“ hier zum Download.
GesA MAV-Fortbildungen 2026
MAV-Mitglieder werden mit den unterschiedlichsten Problemen in den Dienststellen und Einrichtungen von Kirche & Diakonie konfrontiert. Deshalb werden in den GesA-Fortbildungen die Rechtsgrundlagen für die MAV-Arbeit, mit Beispielen „aus der Praxis -für die Praxis“ erklärt und die Fragestellungen der MAVen verständlich beantwortet. Neben Basiswissen zu den vielfältigen MAV-Aufgaben, vermitteln die Fortbildungen zudem einen aktuellen Überblick zu Veränderungen von Bestimmungen und arbeitsrechtlicher Rechtsprechung. Dabei wird auch auf die Besonderheiten im Kirchlichen Arbeitsrecht eingegangen. Die GesA-Fortbildungen werden als eintägige Präsent-Veranstaltungen im Haus der Evangelischen Kirche in Bonn angeboten. Die Ausschreibungen der GesA MAV-Fortbildungen 2026 mit der Möglichkeit zur Online-Anmeldung findet Ihr hier
…schon mal im Terminkalender vormerken
GesA MAV-Fortbildungsplan 2026 zum Download
Der Gesamtausschuss EKiR bietet auch 2026 für alle MAVen in der Landeskirche, wieder Fortbildungen zu speziellen Themen an, die für die MAV Arbeit von Bedeutung sind. Die GesA-Fortbildungen werden als eintägige Präsent-Veranstaltungen im Haus der Evangelischen Kirche in Bonn angeboten. Eine Übersicht der für 2026 geplanten Seminare findet ihr hier zum Download.
Verbindliche Unternehmensmitbestimmung
in Einrichtungen der Diakonie Deutschland mit mindestens 500 Mitarbeitenden
Die Diakonie Deutschland hat am 17. Oktober 2024 eine verbindliche Rahmenbestimmung zur Unternehmensmitbestimmung verabschiedet. In diakonischen Einrichtungen mit mindestens 500 Mitarbeitenden, sind die Beschäftigten durch eine Vertretung im Aufsichtsorgan an dessen Aufgaben zu beteiligen. Die Entsendung erfolgt durch die jeweilige Mitarbeitendenvertretung oder, falls vorhanden, durch die Gesamtmitarbeitendenvertretung. Die Umsetzung dieser Rahmenbestimmung muss spätestens bis zum 31. Dezember 2028 erfolgen. Was dabei von der MAV zu beachten ist, hat Andreas Ullrich hier in einem GesA-Info zusammengestellt.
Die Texte zur Rahmenbestimmung könnt ihr hier zum Download abrufen: GesA info_Unternehmensmitbestimmung und Rahmenbestimmung_Unternehmensmitbestimmung
AVR DD - ab 1. September 2026 weitere Entgelterhöhung um 3 Prozent
Einigung in der ARK-DD auch zum zweiten Teil der Entgeltrunde 2025/26
Am 12.12.2024 hat die ARK DD Engelterhöhungen zum 1. März 2025 um 3,7% mindestens jedoch um 150 Euro beschlossen. Allerdings ohne die im Öffentlichen Dienst vereinbarten, weiteren Steigerungen in 2026. In der Sitzung am 09.07.2025 hat sich die ARK-DD nun zum zweiten Teil der Entgeltrunde 2025/26 geeinigt. Ab 1.September 2026 steigen für Mitarbeitende die nach AVR-DD entlohnt werden die Entgelte noch einmal um 3 Prozent. Zudem steigen die Schicht- bzw. Wechselschichtzulagen,- ab dem 01.09.2026 von 60 auf 80 Euro bzw. von 150 auf 200 Euro; ab dem 01.07.2027 dann von 80 auf 100 Euro bzw. von 200 auf 250 Euro.
Mehr dazu könnt ihr dem Bericht der Dienstnehmer-Seite der ARK.DD entnehmen.
Das Rundschreiben mit den Beschlusstexten und Tabellen vom 9. Juli 2025 findet ihr hier zum Download.
BAT-KF - Erfreulich schnelle Einigung zur Tarifrunde 2025
Entgelterhöhungen in zwei Schritten - 3% rückwirkend zum 1. April 2025 und 2,8% ab 1. Mai 2026
in der Sondersitzung der ARK-RWL am 28.05.2025, haben sich die Dienstgeber- und Dienstnehmerseite erfreulich schnell geinigt, das Ergebnis der Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst in den BAT-KF zu übernehmen. Rückwirkend zum 1. April 2025 steigen für Mitarbeitende die nach BAT-KF entlohnt werden, die monatlichen Tabellenentgelte sowie die individuellen Zwischen- und Endstufen um 3 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro und ab 1. Mai 2026 noch einmal um 2,8 Prozent. Die Ausbildungsentgelte werden ebenfalls rückwirkend zum 1. April 2025 um 75 Euro erhöht und zum 1. Juli 2025 werden die Zulagen für Schichtarbeit und Wechselschichtarbeit angehoben. Mehr dazu könnt ihr dem Rundschreiben Nr. 9/2025 der Diakonie RWL entnehmen und findet ihr auf der Seite des vkm-rwl. Den Beschluss der ARK-RWL mit allen Änderungen, findet Ihr hier zum Download.
