Herzlich willkommen auf unserer Website

Unsere Seiten sind für Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR zusammengestellt und werden Stück für Stück ergänzt.
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MAV-Grundlagenworkshop zur Einführung künstlicher Intelligenz (KI) in den Dienststellen
am 12.10.2026 im Haus der Evangelischen Kirche, Bonn
Das Thema künstliche Intelligenz nimmt auch in unseren Dienststellen immer mehr Raum ein. Um Euch zu diesem Themenbereich zu informieren, bietet der GesA einen Grundlagenworkshop an. Denn mit Einführung und Nutzen von KI in unseren Dienststellen, stellen sich auch Fragen nach Beteiligung und Aufgaben der MAV. Mehr dazu und das Formular zur Online-Anmeldung findet Ihr hier.
GesA MAV-Fortbildungen 2027
MAV-Mitglieder werden mit den unterschiedlichsten Problemen in den Dienststellen und Einrichtungen von Kirche & Diakonie konfrontiert. Deshalb werden in den GesA-Fortbildungen die Rechtsgrundlagen für die MAV-Arbeit, mit Beispielen „aus der Praxis -für die Praxis“ erklärt und die Fragestellungen der MAVen verständlich beantwortet. Neben Basiswissen zu den vielfältigen MAV-Aufgaben, vermitteln die Fortbildungen zudem einen aktuellen Überblick zu Veränderungen von Bestimmungen und arbeitsrechtlicher Rechtsprechung. Dabei wird auch auf die Besonderheiten im Kirchlichen Arbeitsrecht eingegangen.
Die GesA-Fortbildungen werden als eintägige Präsent-Veranstaltungen im Haus der Evangelischen Kirche in Bonn angeboten. Die Ausschreibungen der GesA MAV-Fortbildungen 2027 mit der Möglichkeit zur Online-Anmeldung findet Ihr hier.
…schon mal im Terminkalender vormerken
GesA MAV-Fortbildungsplan 2027 zum Download
Der Gesamtausschuss EKiR bietet auch 2027 für alle MAVen in der Landeskirche, wieder Fortbildungen zu speziellen Themen an, die für die MAV Arbeit von Bedeutung sind. Die GesA-Fortbildungen werden als eintägige Präsent-Veranstaltungen im Haus der Evangelischen Kirche in Bonn angeboten.
Eine Übersicht der für 2027 geplanten Seminare findet ihr hier zum Download.
Unser Kreuz hat keine Haken!
Gemeinsam gegen die menschenfeindlichen Pläne aller extremen Rechten: Haltung zeigen!
Der MAV-Gesamtausschuss ruft alle MAVen in der EKiR und in den Einrichtungen der Diakonie RWL zu einem gemeinsamen Kampf gegen rechte Positionen auf: „wir als Vertretungen der Mitarbeitenden schützen die Grundwerte der Demokratie, der Menschenrechte und der Vielfalt in unseren Betrieben und Einrichtungen. Deshalb müssen wir JETZT aktiv werden!“
Der GesA fordert eine klare Haltung der kirchlichen und diakonischen Träger, Einrichtungen, Werke und Dienste und mahnt: „Die extreme Rechte vergiftet mit ihren Ansichten zu Migration, Nationalismus und gesellschaftlicher Ordnung das gesellschaftliche Klima!
Der Kampf gegen rechte Positionen ist jetzt notwendig, um die multikulturellen, interkulturellen und inklusiven Einrichtungen der EKiR und der Diakonie-RWL zu verteidigen“. Für euer schwarzes Brett und zur Verteilung in euren Einrichtungen, findet ihr den „GesA-Aufruf gegen rechts“ hier zum Download.
Regio MAV - nun mit Gaststatus bei der Kreissynode
Regio-Sprecher/Sprecherin werden als Gast mit beratender Stimme eingeladen
Die EKiR-Landessynode 2026 hat mit einer Änderung In § 35 Absatz 2 des Kirchenorganisationsgesetz (KOG) beschlossen, dass die Sprecherin oder der Sprecher der Regio-MAV als Gast mit beratender Stimme, zu den Tagungen der Kreissynode eingeladen werden. Dem entsprechend wurde auch § 4 der Ausführungsverordnung (AVO- MVG) mit einem Absatz 8 erweitert. Für die Teilnahme an der Kreissynode ist gemäß § 19, Absatz 2 MVG-EKD, Dienstbefreiung ohne Minderung der Bezüge zu gewähren. Die Unterlagen zur Synode werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Textauszüge der KOG und AVO-EKD findet ihr hier zum Download.
Regio-MAV - kann man da mitmachen?
Ja gerne - es gibt viele gute Gründe aktiv mitzumachen
Im Anschluss an die MAV-Wahlen, werden viele der neugewählten MAV-Mitglieder erstmals von der Regio-MAV hören und sich fragen, was das ist und ob man da mitmachen kann. Ja,- die Regio-MAV ist was zum Mitmachen. Jede MAV entsendet ihre Vertreter in die Regionalversammlungen. Dadurch ist eure MAV nicht auf sich alleine gestellt, sondern kann auf die Erfahrung von vielen MAV-Kolleginnen und Kollegen setzen. Das sind gute Gründe aktiv in eurer Regio-MAV mitzumachen. Denn die Arbeit in MAV, Regio-MAV und Gesamtausschuss ist keine Einzelaufgabe.
Mehr dazu hat der GesA In einem Info zusammengestellt, dass ihr hier abrufen könnt.
GesA-Seminar - Mitarbeitervertretungsrecht Teil III
am 3.11.2026 im Haus der Evangelischen Kirche, Bonn
Im 3.Teil der Seminarreihe, geht es neben den Vorgaben zur Mitberatung auch um das Initiativrecht der MAV, die Durchsetzung der MAV-Rechte, vom Beschwerderecht bis hin zur kirchengerichtlichen Schlichtung, Da sich die Rechtsauslegungen dazu stetig verändern, ist diese Fortbildung auch für „altgediente“ MAV Mitglieder zu empfehlen. Weitere Themen sind die Regelungen zur Interessenvertretung besonderer Mitarbeitendengruppen in den Dienststellen und zur Vertretung der MAVen in den Gliedkirchen,- den MAV-Gesamtausschüssen.
Das Formular zur Online-Anmeldung findet Ihr hier.
GesA-Seminar – Grundlagen der Arbeitsrechtlichen Fragestellung und BEM
am 6.10.2026 im Haus der Evangelischen Kirche, Bonn
Die stetig zunehmende Arbeitsverdichtung in den Gemeinden und Einrichtungen der Landeskirche, gestaltet die Arbeit der MAV nicht einfacher. Hier ist Know-How und vertieftes Wissen gefragt. Aber,- wie soll das möglich sein, wenn MAV Mitglieder keine Freistellung haben oder sogar „nur“ alleine unterwegs sind? Dazu bietet der Gesamtausschuss Hilfe und Unterstützung an und geht mit dieser Fortbildung auf die ganz unterschiedlichen Fragestellungen der MAVen in der EKiR ein.
Das Formular zur Online-Anmeldung findet Ihr hier.
Verbindliche Unternehmensmitbestimmung
in Einrichtungen der Diakonie Deutschland mit mindestens 500 Mitarbeitenden
Die Diakonie Deutschland hat am 17. Oktober 2024 eine verbindliche Rahmenbestimmung zur Unternehmensmitbestimmung verabschiedet. In diakonischen Einrichtungen mit mindestens 500 Mitarbeitenden, sind die Beschäftigten durch eine Vertretung im Aufsichtsorgan an dessen Aufgaben zu beteiligen. Die Entsendung erfolgt durch die jeweilige Mitarbeitendenvertretung oder, falls vorhanden, durch die Gesamtmitarbeitendenvertretung. Die Umsetzung dieser Rahmenbestimmung muss spätestens bis zum 31. Dezember 2028 erfolgen. Was dabei von der MAV zu beachten ist, hat Andreas Ullrich hier in einem GesA-Info zusammengestellt.
Die Texte zur Rahmenbestimmung könnt ihr hier zum Download abrufen: GesA info_Unternehmensmitbestimmung und Rahmenbestimmung_Unternehmensmitbestimmung
