Unsere Seiten sind für Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR zusammengestellt und werden Stück für Stück ergänzt.
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Mitarbeitervertretungsrecht - Grundlagenwissen der täglichen MAV Arbeit Teil I
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, als Mitglied der Mitarbeitervertretung werdet ihr täglich mit den unterschiedlichsten Problemen konfrontiert. Um sie zu lösen und die Interessen der Mitarbeitenden wirksam zu vertreten, werden fundierte Kenntnisse zum Mitarbeitervertretungsgesetz benötigt. Das GesA-MAV Seminar vermittelt das notwendige Basiswissen zum MVG-EKD und gibt einen Überblick über Aufgaben und Pflichten einer MAV. Der zweite Teil wird am 19.08.2019 stattfinden. Da sich die Problemstellungen und Rechtsauslegungen stetig verändern, ist diese Fortbildung auch für „altgediente“ MAV Mitglieder zu empfehlen.Wir bitten um eine verbindliche Anmeldung bis zum 15.02.2019 an weyhga@kreuznacherdiakonie.de
Die Einladung könnt ihr hier abrufen
während der Landessynode-EKiR am 10.01.2019, Bad Neuenahr
Auch in diesem Jahr hat der Gesamtausschuss während der Landessynode einen EKiR- Info Tag für MAV-Mitglieder und Interessierte veranstaltet. Die ca. 110 Teilnehmenden wurden vom 2.Vorsitzenden des GesA, Andreas Ulrich und dem Kirchenrechtsdirektor der EKiR, Dr. Götz Klostermann (Foto) über die Novellierung des MVG und zu Themen der Landesynode informiert. Ein Themenschwerpunkt war dabei die Ausgestaltung des § 36a MVG (Einigungsstellen), denn die Ausführungsbestimmungen dazu, sollen in denGliedkirchenbis Januar 2020 erarbeitet werden. Hannelore Morgenstern hat für uns einen sehr informativen Bericht vom Info-Tag zusammengestellt, in dem auch auf die vielen Fragen und Überlegungen zu den Einigungsstellen eingegangen wird. Danke Hannelore!
…den Bericht findet ihr hier
59 % der Befragten befürworten die Gründung einer Pflegekammer
Zur Frage ob in NRW eine Pflegekammer oder ein Pflegering eingerichtet werden soll, wurde vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziale, 2018 eine Repräsentative Befragung in Auftrag gegeben. NRW-Minister Laumann hat das Ergebnis am 9. Januar 2019 vorgestellt: 59 % der Befragten befürworten die Gründung einer Pflegekammer, während 7% für einen Pflegering plädierten. 20 % der Befragten befürworteten sowohl die Errichtung einer Pflegekammer als auch eines Pflegerings. 8% Prozent haben sich gegen eine Interessenvertretung für die Pflege ausgesprochen. 6% waren unentschlossen. Den vollständigen Ergebnisbericht findet Ihr hier
Pflegekammer in NRW? Wer wurde denn wie befragt? Was passiert jetzt?
Ein Beitragvon Björn Rudakowski
Man kann Minister Laumann nicht nachsagen, dass er ein Undemokrat sei - ganz im Gegenteil. Ich bin mir sicher, dass er sich tatsächlich Einiges von der Pflegekammer in NRW verspricht. Ich zweifle nicht daran, dass das Ergebnis, das durch das Forschungsinstitut INFO GmbH mit 1500 Befragten in NRW vollzogen wurde, repräsentativen Charakter hat: Woran ich zweifle bzw., was mich verärgert, ist die fehlende Transparenz mit der das Befragungsverfahren durchgeführt und einer Öffentlichkeit präsentiert wurde. Es wurde nicht offengelegt, in welchen Betrieben die Interviews durchgeführt werden, was genau gefragt wird und wie die Auswahl der Befragten vonstatten ging. Von wem und wie wurden die zu befragenden Pflegefachkräfte ausgewählt? Hätte der Betriebsrat oder die MAV an der Durchführung der in ihren Einrichtungen betroffenen Befragten beteiligt werden müssen? Und wie sind diese Interviews letztendlich abgelaufen? Was passiert jetzt? Das ist alles nicht sehr befriedigend. Den Beitrag von Björn findet ihr hier zum weiterlesen.
„Was oder Wer“ erschwert eure MAV-Arbeit ?
Bei Veranstaltungen des GesA, MAV-Seminaren und Regionalversammlungen, stehen die Arbeitsbedingungen der MAVen „vor Ort“ immer wieder in der Diskussion. Dabei überwiegen die negativen Berichte von Vorgängen, die eine ordnungsgemäße MAV-Arbeit erschweren. Das muss sich ändern!
Um aber die akuten MAV-Probleme genauer erfassen und den zuständigen Stellen der EKiR und DWR zur Abhilfe vortragen zu können, ist für den GesA die Kenntnis notwendig, was oder wer eure MAV-Arbeit erschwert. Das wollen wir nun mit unserer MAV-OnlineUmfrage von euch erfahren. …weiterlesen
Bitte nehmt euch einige Minuten Zeit, um unsere Fragen zu beatworten.
Mitbestimmung sollte vor allem bei Kirche & Diakonie kein Problem sein,- verpflichtet doch das MVG, Mitarbeitende und Dienstellenleitung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit. Aber die Realität vor Ort ist leider nur zu oft eine ganz andere. MAVen klagen über mangelhafte bis fehlende Information, „vergessene“ oder bewusst unterlassene Beteiligung,- bis hin zur totalen Ignoranz der Mitbestimmungsrechte. Zudem nimmt die Unsitte zu, selbst den gegenwärtigen Freistellungsanspruch aus „wirtschaftlichen“ Gründen in Frage stellen. Möglich macht das ein Mitarbeitervertretungsgesetz, das weder die Rechtsstellung noch die Mitbestimmungsrechte der MAV ausreichend schützt und bei Verstoß gegen diese Rechte, keine wirksame Sanktion gegen ignorante „Dienstherren“ bei Kirche & Diakonie vorsieht. Das muss sich ändern! …wer Loyalität zu evangelischen Werten einfordert, darf das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen nicht weiter dazu missbrauchten um die Mitbestimmungsrechte einzuschränken.
Flyer und Flugblätter zum Thema findet ihr hier
Beteiligung und Mitsprache der Mitarbeitenden in den Aufsichtsgremien, muss bei Kirche & Diakonie selbstverständlich sein.
…mehr zum Thema findet ihr hier