MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

(LAG Köln, Urteil v. 19.06.2020, 4 Sa 644/19; Quelle juris.de)
Ein Arbeitnehmer, der erst einer Kollegin und dann sich selbst in den Schritt fasst mit der anschließenden Äußerung, da tue sich etwas, kann auch nach 16-jähriger beanstandungsfreier Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt werden. Angesichts der Schwere der festgestellten Pflichtverletzung sei eine vorhergehende Abmahnung nicht erforderlich gewesen. …weiterlesen