MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Faltblattder Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Wenn die Temperatur in Innenräumen witterungsbedingt über 26 Grad Celsius klettert, sollten Arbeitgeber mögliche Gefährdungen ihrer Beschäftigten mindern. Es gibt zwar keinen Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder Hitzefrei, doch Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten vor Gefährdungen durch hochsommerliche Temperaturen schützen und ab 30 Grad Celsius Maßnahmen ergreifen. Das BAuA-Faltblatt "Sommerhitze im Büro" zeigt, was Betriebe und Beschäftigte machen können, um die Arbeit erträglich zu gestalten.

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