MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Alles möglich – außer Verbindlichkeit

Arbeitsvertragsrichtlinien: Viele Arbeitnehmer/innen in Diakonie und Caritas, aber auch in den beiden christlichen Kirchen, werden diesen Begriff in ihren Arbeitsverträgen finden. Oder es finden sich Bezeichnungen wie Kirchliche Arbeitsvertragsordnung und ähnliches. In jedem Fall lohnt es sich genau zu prüfen, welche Regelungen sich eigentlich hinter diesen Begriffen verstecken. Eine aktuelle Übersicht der Arbeits- sowie tarifvertraglichen Regelungen in den Ev. Landeskirchen und den Diakonischen Werken findet ihr auf den Seiten von ver.di