MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Pflegepersonaluntergrenzen für die Krankenhausbereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie ab 1. Januar 2019

Die Krankenhäuser sollen künftig für die einzelnen Monate Durchschnittswerte der Personalbesetzung ermitteln und dabei zwischen den verschiedenen Stationen und Schichten differenzieren. Krankenhäuser, die sich nicht an die Vorgaben halten und die Grenzen unterschreiten, müssen Vergütungsabschläge hinnehmen.  Ab 2020 wird es mit dem „Ganzhausansatz“ Vorgaben für die gesamte Pflege im Krankenhaus geben. Dazu wird das Verhältnis von eingesetztem Pflegepersonal zu individuellem Pflegeaufwand eines Krankenhauses ermittelt. Dieser „Pflegepersonalquotient“ gibt Aufschluss darüber, ob eine Klinik, gemessen am Pflegeaufwand, viel oder wenig Personal einsetzt. Krankenhäuser dürfen dabei einen noch festzulegenden Wert nicht unterschreiten. Anderenfalls drohen ihnen Sanktionen. In diesem Zusammenhang wird auch ein Grenzwert für Pflegehilfskräfte ermittel, damit ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht.  Mehr zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung findet ihr auf der Seite des BMG