MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Caritas Info zum Allgemeines Arbeitsrecht 

Die Verschwiegenheitspflicht (auch Schweigepflicht und im StGB als Verletzung von Privatgeheimnissen)  ist die rechtliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen, ihnen anvertraute Geheimnisse nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. Dementsprechend schützt die Schweigepflicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches in Deutschland Verfassungsrang hat. In Deutschland hat der Gesetzgeber die Verschwiegenheitspflicht mit dem stärksten ihm zur Verfügung stehenden Mittel geschützt, nämlich der Androhung von Geld- oder Freiheitsstrafe in § 203des Strafgesetzbuches. 

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Die Caritas NRW hat zur Schweigepflicht von Mitarbeitern in der sozialen Arbeit ein arbeitsrechtliches Infoblatt zusammengestellt, dass ihr hier abrufen könnt