MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

corona6MAV Arbeit unter den neuen Regelungen zur Kontaktreduzierung
Mit den neuen Regelungen für das betriebliche Arbeiten sollen Personenkontakte und die gleichzeitige Nutzung von Betriebs- und Pausenräumen durch mehrere Personen auf das notwendige Minimum reduziert werden.Zusammenkünfte mehrerer Personen sollten nach Möglichkeit, generell durch den Einsatz digitaler Informationstechnologie ersetzt werden. So die Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Demnach kann es zumindest bis zum 19.03.2022 keine „nicht zwingend notwendigen“ Treffen von Mitarbeitenden geben,- also auch keine Mitarbeiterversammlungen. Zudem ist das Gebot der Kontaktreduzierung auch bei MAV-Sitzungen zu beachten. Dies bedeutet für die MAVen zu prüfen, auf welche Möglichkeiten zur Kontaktreduzierung ausgewichen werden kann. 
Ein GesA-MAVinfo dazu findet ihr hier zum Download