durch Dienstvereinbarung gemäß § 36 MVG - Ergänzung von § 28a BAT-KF
Die ARK RWL hat am 12.11.2025 den Anwendungsbereich für Regenerationstage, in § 28a BAT-KF mit Absatz 4 ergänzt. Ab dem 01.01.2026 können MAV und Dienststellenleitung per Dienstvereinbarung gemäß § 36 MVG, nun auch für andere Berufsgruppen als in § 28a aufgeführt, Regenerationstage vereinbaren. Dabei ist es egal, ob es sich um die Kolleginnen und Kollegen in der Alten- und/oder Familienpflege, einer gesamten Kirchengemeinde oder eines Kirchenkreises handelt. Diese Dienstvereinbarung kann für jeden Bereich abgeschlossen werden.

Impressum