Bisher befristete Regelungen für Reisekosten werden zum 01.01.2025 entfristet
In ihrer Dezembersitzung hat die ARK-RWL am 11.12.2024 eine Neufassung von § 35 BAT-KF beschlossen. Mit dem Beschluss wird die Erstattung der Reisekosten im BAT-KF, nun einheitlich durch das Reisekostengesetz NRW geregelt. Damit wird ua. die im BAT-KF bis zum 31.12.2024 befristete Erhöhung der Wegstreckenentschädigung für KFZ von 30 auf 35 Cent und für Fahrräder von 20 auf 23 Cent je Kilometer entfristet. Mehr dazu könnt ihr dem Rundschreiben Nr. 12/2024 der Diakonie RWL entnehmen.
Den Beschluss der ARK-RWL findet Ihr hier zum Download.

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