MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Sitzung der ARK-RWL vom 19.10.2022
Die  Möglichkeit der Vereinbarung zur Altersteilzeit besteht auch 2023 weiter. In der Septembersitzung der ARK-RWL hatte die Dienstnehmerseite beantragt, dass die Altersteilzeitordnung(ATZO) bis zum 31.12.2023 verlängert wird. Nach dem der Antrag im September noch keine Mehrheit fand, hat die ARK in der Sitzung am 19.10.2022 einer Verlängerung zugestimmt. Das Altersteilzeitarbeitsverhältnis muss nunmehr vor dem 1. Januar 2024 beginnen.
Die entsprechende Arbeitsrechtsregelung findet ihr hier zum Download