MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Befristete Regelungen für KFZ-, Fahrrad- und Mitnahmeentschädigung - bis zum 31.12.2024
Mit Beschluss der Landessynode, wird die für das Land Nordrhein-Westfalen geltende Regelung zur Wegstreckenentschädigung für Dienstreisen, ab 1. Januar 2023, befristet bis Ende 2024 in der EKiR übernommen. Somit erhöht sich die Entschädigung für Dienstreisen in einem privaten KFZ von 30 auf 35 Cent pro Kilometer. Für die Mitnahme von anderen Dienstreisenden gibt es zusätzlich 5 Cent. Dienstreisende, die mit dem Fahrrad unterwegs sind, erhalten ab einer Gesamtstrecke von mehr als 21 Kilometern im Monat, 23 Cent pro Kilometer. Dienstreisenden, die weniger fahren, steht bei zweimaliger Nutzung des Fahrrads im Monat, wie bisher eine Pauschale in Höhe von 5 Euro zu. 
Mehr dazu und zu weiteren Beschlüssen der Landessynode findet ihr auf den Seiten der EKiR.