MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Neue EKiR-Kirchenordnung beschlossen
Die Landessynode hat eine neue Kirchenordnung beschlossen, die im März 2024 in Kraft tritt. Nach einer umfassenden Überarbeitung, wurde die Verfassung der EKiR, von bisher 170 auf nur noch 79 Artikel reduziert. Überholte Passagen wurden ersatzlos gestrichen und zahlreiche Vorschriften konnten gebündelt werden. Innerkirchliche Fragen nach dem Wie, also insbesondere zu Verfahrensdetails, sind künftig nicht mehr in der Kirchenordnung, sondern in einem neuen Kirchenorganisationsgesetz (KOG) zu finden. Neu ergänzt wurden amtliche Überschriften, die der besseren Orientierung dienen. Inhaltliche Änderungen wurden nur vereinzelt vorgenommen. 
Mehr dazu findet ihr auf den Seiten der EKiR