MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

„Null-Toleranz“- bei nachgewiesenem Fehlverhalten erfolgt die Kündigung
Die Landessynode 2020 hat ein "Null-Toleranz-Gesetz" zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beschlossen. Mit in Kraft treten des Gesetzes, am 1. Januar 2021, werden alle Mitarbeitenden vor Beschäftigungsbeginn  und dann längstens alle fünf Jahre zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen verpflichtet. Für Ehrenamtliche gilt diese Pflicht abhängig von Art, Dauer und Intensität des Kontaktes mit „Minderjährigen und Volljährigen in Abhängigkeitsverhältnissen“. Alle Mitarbeitenden werden zudem verpflichtet, einen Verdacht auf sexualisierte Gewalt oder einen Verstoß gegen das sexuelle Abstinenzgebot an eine noch einzurichtende zentrale Melde- und Ansprechstelle zu melden. Alle Körperschaften und Einrichtungen der EKiR, werden außerdem verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen.
… mehr dazu könnt ihr dem Bericht von Hannelore Morgenstern entnehmen.
…das Gesetz findet ihr hier