MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Was spricht denn gegen eine Beteiligung an der Arbeitsrechtsetzung?
Auf Fragen zur Beteiligung des Gesamtausschusses der EKiR an der Kirchlichen Arbeitsrechtsetzung,  ist Andreas Schneider eingegangen. Auszug: „Eine, wie auch immer geregelte Beteiligung der MAVen  an der Arbeitsrechtsetzung würde Interessenkonflikte für die Entsendeten nach sich ziehen. Ihre Verhandlungsposition wäre durch direkte oder auch nur indirekte Abhängigkeit gegenüber den Dienstgebern zumindest erschwert. Das gilt auch für den Gesamtausschuss. Unabhängig davon, dass auch über das MVG  der EKiR keine Beteiligung der MAVen an der Arbeitsrechtsetzung vorsieht, hat der Beirat immer den  Abschluss von Tarifverträgen gefordert. Das auszuhandeln und durchzusetzen ist Aufgabe von Gewerkschaft und Verbänden“. …weiterlesen