Was kann denn so ein Gesamtausschuss entscheiden bzw. bewirken?
Zur Aufgabenstellung des ERSTEN Gesamtausschuss in der EKiR, ist Gisbert Fischer eingegangen. Auszug: „Zu allererst kann er darauf achten, dass sich das kirchliche Arbeitsrecht nicht noch weiter vom >Allgemeinen< entfernt. Uns geht es um den Ausbau einer paritätischen Mitbestimmung. Bei allen unsere Arbeitsplätze betreffenden Überlegungen, sollte wie auf der betrieblichen Ebene die MAV, auf Landeskirchenebene der GsA eingebunden sein. Zudem erhoffe ich vom Gesamtausschuss eine Fülle von Initiativen zu Arbeitsbedingungen und Perspektiven kirchlich/diakonischer Arbeit.“ …weiterlesen