MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Mitarbeitervertreter gehören in die Aufsichtsgremien
Am 14.02.2011 hat Michael Rolle auf der Tagung der Evangelischen Akademie im Rheinland (EAiR) seine Gedanken zur Mitbestimmung vorgetragen, die zu einem „Leitbild“ für den künftigen Gesamtausschuss in der EKiR geworden sind. Auszug:  „Die verschiedenen Ämter in der Kirche begründen keine Herrschaft der Einen über die Anderen...Wenn sich Dienstgeber immer mehr Rechte nehmen (auch weil die Rechtsprechung sie dazu ermutigt [wie das Teilzeit- und Befristungsgesetz, die Regelungen zur Leiharbeit, etc.]), muss die Aufsicht durch die Mitarbeitenden und die betriebliche Mitbestimmung gestärkt werden. Mitarbeitervertreter gehören in die Aufsichtsgremien und sollten an wichtigen betrieblichen Entscheidungen stärker beteiligt werden. Mir fällt kein gutes Argument ein, warum das in der Diakonie nicht umgehend eingeführt werden sollte. In der kleinsten Einheit, der Kirchengemeinde funktioniert das seit vielen, vielen Jahren; in der Regel sehr erfolgreich. Mitarbeiterpresbyter heißt die Erfindung... die vertreten im Leitungsgremium die Interessen der Mitarbeitenden und haben selbstverständlich Stimmrecht“.
…den bemerkenswerten Vortrag findet Ihr hier zum Download