MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Neuregelung von § 35 BAT-KF zur Reisekostenvergütung
Am 1. Juli 2020 ist das von der Landessynode 2020 beschlossene Kirchengesetz zur Reisekostenvergütung in Kraft getreten. Diese Neuregelung kommt für den BAT-KF-Bereich über § 35 zur Anwendung. Mit dem neuen Reisekostenrecht wird auch die bisher geltende Notverordnung vom 7. Mai 1999, zur Reisekostenvergütung der PfarrerInnen und KirchenbeamtInnen abgelöst. Dazu gibt es neue Ausführungsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Ausführliche Erläuterungen dazu, sowie das Gesetz mit den Ausführungs- und Verwaltungsvorschriften findet ihr hier zum Download.