MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Erläuterungen der Unterschiede zum Krankengeldzuschuss
Fragen nach Höhe und Dauer des Krankengeldzuschusses gehören wohl bei allen MAVen zu den häufig gestellten Fragen. Eigentlich ganz einfach zu beantworten: Mitarbeitenden erhalten, je nach Dauer der  Betriebszugehörigkeit, einen Krankengeldzuschuss für bis zu 39 Wochen. Das gilt aber nicht für Alle – Mitarbeitende, deren Arbeitsverhältnis vor dem 30.06.1994 begründet wurde, erhalten den Zuschuss bis zur Dauer von 26 Wochen – und auch da gibt es Ausnahmen….??
Mehr dazu findet ihr in dem Info zum Krankengeldzuschuss – hier zum Download