MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Auszahlung spätestens bis zum 31. März 2023
Ebenso wie die Zulagen, sind auch die Einmalzahlungen zur Anpassung des BAT-KF an den Tarifabschluss S+E, auf die entsprechenden Berufsgruppen bezogen und fallen je nach Eingruppierung unterschiedlich hoch aus. Anspruch haben Mitarbeitende, deren Arbeitsverhältnis deren Arbeitsverhältnis am 1. Januar 2023 fortbesteht und die an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Dezember 2022 Anspruch auf Entgelt haben. Mehr dazu könnt ihr der „Arbeitsrechtsregelung zur Änderung des BAT-KF – Mitarbeiterinnen in Kindertageseinrichtungen und im Sozial- und Erziehungsdienst“ entnehmen.
Ihr findet sie hier zum Download. Mehr dazu könnt ihr dem Rundschreiben Nr. 18/2022 der Diakonie RWL entnehmen.