Gedanken zur Fortbildung von Hannelore Morgenstern-Przygoda
Zunächst gilt der Grundsatz, dass Wissen ist nötig und unser Recht, um unabhängig(er) zu leben und handeln. Jede Grund- und Aufbauschulung und jede noch so kleine Fortbildung zum MVG oder BAT-KF und sonstigem Arbeitsrecht macht uns selbständiger in der Beurteilung, schafft mehr Bewegungsraum. So etwas braucht die Freiheit eines Christenmenschen. Jede Zusammenkunft von MAV-Leuten zum Austausch über unsere, spezifischen Sachfragen macht uns klüger und öffnet unseren Horizont über den Dienststellen-Tellerrand. …weiterlesen
Neues Anmeldeverfahren mit automatischer Anmeldebestätigung
Nach dem ihr Euch mit unserem Online-Anmeldeformular zur Seminarteilnahme angemeldet habt, erhaltet Ihr künftig eine automatische Anmeldebestätigung. Das wurde immer wieder und mehrfach gewünscht. Zudem habt Ihr nun die Möglichkeit, Euch bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung nochmal umzumelden (z.B. von der präsenten Teilnahme auf die Online-Teilnahme) oder Euch wieder abzumelden. Auch das wird dann automatisch bestätigt. Als verbindlich gelten die Anmeldungen vier Wochen vor der Veranstaltung. Erst danach wird bei einer Abmeldung, die gebuchte Fortbildung in Rechnung gestellt. Selbstverständlich könnt Ihr aber im Verhinderungsfall, zu jeder Zeit einen Ersatzteilnehmer per Mail benennen.

In den GesA-Seminaren gibt es für die Teilnehmenden immer sehr viel Neues zu erfahren. Bei den vielen Praxistipps in den Vorträgen, Rechtshinweisen, Antworten zu „wo steht das“ und Erklärungen von Zusammenhängen, bleibt nicht viel Zeit für Notizen. Damit trotzdem „nichts verloren geht“ können die von den GesA-Referenten in den Seminaren verwendeten Präsentationen und Textdateien, hier im Themenspeicher abgerufen werden.

Die im Seminar von den GesA-Referenten verwendeten Präsentationen und Textdateien, sind hier zum Download zusammengestellt.
am 22.06.2023 im Haus der Evangelischen Kirche, Bonn
Eine „Pflichtaufgabe“ der MAV, besteht in der Mitbestimmung bei der Eingruppierung. Schon deshalb sollte jedes Mitglied der MAV zumindest wissen „wie Eingruppierung geht“. In dem GesA-Seminar werden die Vorgaben im BAT-KF zur Eingruppierung, verständlich dargestellt und anhand von Beispielen aus der MAV-Praxis erklärt. Die Teilnehmenden können gerne ihre Fragen, schon mit der Anmeldung einreichen. Die Fälle werden dann bei der Fortbildung angesprochen und beantwortet.
Das Formular zur Online-Anmeldung findet Ihr hier
MAV Seminare „aus der Praxis - für die Praxis“
MAV-Mitglieder werden mit den unterschiedlichsten Problemen in den Dienststellen und Einrichtungen von Kirche & Diakonie konfrontiert. Deshalb werden in den GesA-Seminaren die Rechtsgrundlagen für die MAV-Arbeit, mit Beispielen „aus der Praxis - für die Praxis“ erklärt und die oft ganz unterschiedlichen Fragestellungen der MAVen verständlich beantwortet. Neben Basiswissen zu den vielfältigen MAV-Aufgaben, vermitteln die GesA-Seminare auch einen aktuellen Überblick zu arbeitsrechtlichen Veränderungen und zur Rechtssprechung. Dabei wird auch auf die Besonderheiten im Kirchlichen Arbeitsrecht eingegangen. Die Jahresübersicht der GesA-Seminare für 2023 findet ihr hier zum Download.
LAG Urteil zur Kostenübernahme bei Betriebsratsschulungen
Der Arbeitgeber hat auch die Kosten einer teureren Betriebsratsschulung zu tragen. Der Betriebsrat muss nicht auf preiswerte Schulungen verwiesen werden, sondern hat bei der Auswahl einen Ermessensspielraum. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem Beschluss vom 20.05.2020 nochmals bekräftigt. (Aktenzeichen 7 TaBV 11/19) Im Urteil heißt es: Eine erhebliche Preisdifferenz zwischen mehreren Angeboten müsse der Betriebsrat mit sachlichen Argumenten begründen können. Wichtig: Der Betriebsrat darf bei seiner Wahl des Seminars und Seminaranbieters auch berücksichtigen, inwieweit die Schulung praxisorientiert und aus Arbeitnehmersicht gestaltet ist (LAG Köln 10 TaBV 50/01; Das würde sogar dafür sprechen, dass gewerkschaftliche Anbieter bevorzugt ausgewählt werden dürften. Mehr dazu findet ihr hier.
Bildungsscheck NRW unterstützt Beschäftigte und Betriebe
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich an Betriebe, Beschäftigte und Selbstständige. Seit dem 30. April 2018 könnenBeschäftigte und Berufsrückkehrende jährlich, nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle einen Bildungsscheck erhalten. Die maximale Förderhöhe beträgt € 500,--
…mehr Informationen findet Ihr hier