MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Ausweitung des Mutterschutzes auf Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen

Das Bundesministerium (BMFSFJ) hat einen Referentenentwurf zur Überarbeitung des Mutterschutzgesetzes ausgearbeitet. Kern des Entwurfs ist die Ausweitung des Mutterschutzes auf Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen. Der Gesetzesentwurf wird vermutlich zum 01.04. oder 01.07.2017 in Kraft treten.
Vermeidbare Beschäftigungsverbote für Schwangere können zu einer im Lebenslauf nachwirkenden Diskriminierung von Frauen führen. Der Entwurf sieht daher vor, dass bei problematischen Tätigkeiten zuerst eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes und bei Nichtgelingen ein Wechsel des Arbeitsplatzes erwogen werden muss, bevor ein Beschäftigungsverbot für Schwangere ausgesprochen wird.

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