MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Sitzung der ARK-RWL am 27.10.2016

Im nächsten Jahr kann per Dienstvereinbarung geregelt werden, dass bei "Holen aus dem Frei" ein zusätzliches Entgelt von mindestens 30 EURO gezahlt wird. Kommt eine solche Dienstvereinbarung nicht zustande, wird eine Anordnung von Diensten an dienstplanmäßig freien Tagen spontan nicht mehr möglich sein.
Neben verschiedenen redaktionellen Änderungen hat die ARK-RWL eine Neufassung der Arbeitszeitregelungen beschlossen. Dabei geht es insbesondere um den Umgang mit Fehlzeiten. Künftig sind Arbeitgeber verpflichtet, für alle Mitarbeitenden ein Arbeitszeitkonto zu führen, außerdem wird die Grundlage für ein Langzeitarbeitszeitkonto geschaffen.