MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Neuer AVR-Unsinn - Sitzung der ARK-DD am 7. November 2018

Eine Splittung des Erholungsurlaubs in einen gesetzlichen Mindesturlaub und einen „tariflichen“ Mehrurlaub soll nach Sichtweise der Dienstgeber für Rechtssicherheit sorgen. Dies sieht die Dienstnehmerseite anders. Der gesetzliche Mindesturlaub bedarf keiner zusätzlichen Absicherung in den AVR DD. Hintergrund der von den Dienstgebern beabsichtigten Unterteilung in Mindest- und Mehrurlaub dürfte vielmehr sein, dass der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehende Teil bei der von den Dienstgebern gewünschten Neuregelung einfacher und früher verfallen kann. Der Antrag fand keine Mehrheit.