MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

…selbst die Kürzung der Kinderzulage war mehrheitsfähig

Sitzung des Schlichtungsausschusses der ARK-DD am 12. Juli 2016

In der ersten Stufe des „Schlichtungs“-Verfahrens, konnte für die wesentlichen Forderungen der Dienstnehmerseite keine Mehrheit erzielt werden. So wurde auch die mit 5,9 % beantragte Erhöhung der Entgelte zum 1.4.2016, mit dem Verweis auf die bereits beschlossene Entgelterhöhung von 2,6 % für 2016 abgelehnt.

Die Lohnabsenkungs-Anträge der Diakonie hingegen wurden „mit knapper Mehrheit“ (= mit Stimme des Vorsitzenden?) in ihrer grundsätzlichen Absicht bestätigt. So wurde z.B. die ARK-DD aufgefordert, die abgesenkte Entgelttabelle aus der Vorlage 2 (Anlage Altenhilfe) so umzuarbeiten, dass „nur“ die Entgeltgruppen 1 bis 6 gekürzt werden. Selbst die Kürzung der Kinderzulage war mehrheitsfähig,- sie soll ab 1.4.2017 auf 50 Euro abgesenkt werden.