MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Die Mitgliedstaaten müssen dafür entsprechende Gesetze schaffen

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sollen Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Dafür müssen die Mitgliedsstaaten entsprechende Gesetze schaffen. (EuGh, Urteil vom 14. Mai 2019, C-55/18) Nach Ansicht des EuGH ist das zwingend notwendig, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Nur wenn die Arbeitszeit genau erfasst werde, könne man genau überprüfen, ob sie nicht überschritten werde und die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten werden. Geklagt hatte eine spanische Gewerkschaft, die den dortigen Ableger der Deutschen Bank verpflichten wollte, die täglich geleisteten Stunden ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen, um die Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeiten sicherzustellen. In Deutschland ist bisher nur die Erfassung der über die Arbeitszeit hinausgehenden Überstunden gesetzlich vorgeschrieben (§ 16 ArbZG).
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