MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Gleichbehandlung ist für die EuGH-Richter oberstes Gebot

Dem Chefarzt einer katholischen Klinik wurde gekündigt, weil er ein zweites Mal geheiratet hat. Der Europäische Gerichtshof sieht darin eine "verbotene Diskriminierung". (Urteil vom 11.09.2018 - C-68/17) Die Richter wiesen in ihrer Entscheidung darauf hin, dass sie keinen Zusammenhang zwischen der Zustimmung zum Eheverständnis der katholischen Kirche und den Tätigkeiten des Chefarztes sähen. Ein katholischer Chefarzt leitet eine Klinik und operiert genauso gut oder schlecht wie sein evangelischer oder konfessionsloser Kollege. Hier ist für die Richter in Luxemburg die Gleichbehandlung als Grundrecht verletzt. 
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