MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

DGB Handlungsleitfaden für betriebliche Interessenvertretungen

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – kaum ein Problembereich ist besser geeignet, um jegliche Gesprächsrunde in einem Unternehmen verstummen zu lassen. Wird das Thema dennoch angesprochen, reichen die  Reaktionen seitens der Beschäftigten und Vorgesetzten von Betroffenheit bis hin zu Unverständnis. Sexuelle Belästigung kann mit Worten, Gesten oder Taten ausgeübt werden. Sie kann von Einzelpersonen oder von Gruppen ausgehen. Aber: Es gibt keine klare Definition im Gesetz, die festschreibt, was sexualisierte Belästigung und Gewalt umfasst und was nicht.

Der Handlungsleitfaden zeigt, wie sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verhindert und unterbunden werden kann, wie für Respekt und das Wahren von Grenzen im täglichen Miteinander geworben und ein gutes, diskriminierungsfreies Betriebsklima unterstützt werden kann.

…den DGB Handlungsleitfaden findet ihr hier