MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.11.2016,10 AZR 596/15
Das Urteil stellt klar, dass eine erkrankte Arbeitnehmerin oder ein erkrankter Arbeitnehmer nicht zu einem Personalgespräch erscheinen muss, es sei denn, das Erscheinen ist aus betrieblichen Gründen unverzichtbar und die oder der Betroffene ist hierzu gesundheitlich in der Lage.
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