GesA-Vorstand kommt auf Wunsch zur Beratung der Regio-MAV in die Kirchenkreise
Als gemeinsame Aufgabe von Regio-MAV und Gesamtausschuss ist die Sicherstellung von Erfahrungsaustausch, Information und Fortbildung für die MAVen in der EKiR, im MVG vorgegeben. Dabei hat die Regio-MAV als Bindeglied zu den MAVen auf Kirchenkreisebene einen besonderen Stellenwert. Die Bewältigung der Aufgaben, stellt die Beteiligten in den Regionen aber oft genug vor Fragen nach deren Umfang, Finanzierung und der notwendigen Freistellung. Um hier zu helfen, bietet der GesA „Regio-MAV Besuche“ in den jeweiligen Kirchenkreisen an. Der GesA-Vorstand würde sehr gerne an einem Eurer Regio-MAV Treffen/Sitzung/Fortbildung teilnehmen, um die Arbeit des GesA vorzustellen, sowie auf die Aufgaben der Regio-MAV einzugehen und zur Diskussion zu stellen. Dabei sollen Fragen nach Voraussetzungen und Weiterentwicklung der Arbeit in der Regio-MAV im Vordergrund stehen.
Wenn der GesA-Vorstand Euch besuchen soll, sendet bitte eine Einladung an fortbildung.gesa@ekir.de
Neue Regelungen für Dienststellen der verfassten Kirche in der EKiR
Mit der Änderung von § 6 des AG.MVG.EKD hat die Landessynode dem Gesamtausschuss eine „Stufenvertretung“ im Bereich der „verfasst-kirchlichen“ Dienststellen zugeordnet. Stufenvertretung bedeutet, dass die Mitbestimmungsrechte der MAV in Fällen, die alle verfasst-kirchlichen Dienststellen der EKiR betreffen, durch den Gesamtausschuss wahrgenommen werden. Dabei geht es um die Mitbestimmung in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten gemäß § 40 MVG-EKD,- wie die Vorgaben zur Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin sowie Unfallverhütung, aber auch die Einführung neuer Softwarepakete. Entscheidend ist, dass solche Maßnahmen für alle verfasst kirchlichen Einrichtungen, Kirchengemeinden und Kirchenkreise verbindlich sind. Nur in diesen Fällen sind künftig nicht mehr die MAVen der betroffenen Dienststellen zuständig, sondern der Gesamtausschuss. Die Befugnisse der Dienststellenleitungen werden in den Fällen, durch das Landeskirchenamt wahrgenommen.
Ein GesA-Info zum Thema findet Ihr hier zu Download.
Kirsten Schwenke wird neuer Juristischer Vorstand
Ab 1. Oktober 2021 bildet Kirsten Schwenke als Juristischer Vorstand gemeinsam mit Pfarrer Christian Heine-Göttelmann die neue Leitung der Diakonie RWL Sie folgt in dieser Position auf Thomas Oelkers, der in den Ruhestand geht. Die 57-jährige Juristin arbeitet bereits seit elf Jahren bei der Diakonie RWL und leitet seit 2015 das Zentrum Recht.
Mehr dazu findet ihr auf der Seite der Diakonie RWL
„Null-Toleranz“- bei nachgewiesenem Fehlverhalten erfolgt die Kündigung
Die Landessynode 2020 hat ein "Null-Toleranz-Gesetz" zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beschlossen. Mit in Kraft treten des Gesetzes, am 1. Januar 2021, werden alle Mitarbeitenden vor Beschäftigungsbeginn und dann längstens alle fünf Jahre zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen verpflichtet. Für Ehrenamtliche gilt diese Pflicht abhängig von Art, Dauer und Intensität des Kontaktes mit „Minderjährigen und Volljährigen in Abhängigkeitsverhältnissen“. Alle Mitarbeitenden werden zudem verpflichtet, einen Verdacht auf sexualisierte Gewalt oder einen Verstoß gegen das sexuelle Abstinenzgebot an eine noch einzurichtende zentrale Melde- und Ansprechstelle zu melden. Alle Körperschaften und Einrichtungen der EKiR, werden außerdem verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen.
… mehr dazu könnt ihr dem Bericht von Hannelore Morgenstern entnehmen.
…das Gesetz findet ihr hier
Warum eine Unternehmensmitbestimmung für die Diakonie empfohlen wird und welche Bedeutung sie hat, wurde von Dr. Jörg Kruttschnitt, Vorstand der Diakonie Deutschland in einem Interview gut verständlich erklärt. „Unternehmensmitbestimmung bedeutet, dass Mitarbeitende wirtschaftliche und unternehmerische Entscheidungen mit beeinflussen und an der Aufsicht über das Unternehmen teilhaben können.“ Dr. Kruttschnitt (Foto) meint: “Nun ist es also Zeit, die Mitarbeitenden auch auf unternehmerischer Seite zu beteiligen.“ Seht selbst und staunt,- das Interview findet ihr hier
Kirche & Diakonie haben durch ihren christlichen Auftrag eine gesellschaftliche Vorbildfunktion - auch im Umgang mit ihren Mitarbeitenden. Dazu reicht es nicht aus, Teilhabe zu predigen und Profitgier zu geißeln. Solange den „guten Worten“ keine guten Taten im „eigenen Haus“ folgen, sind das alles leere Phrasen. Das haben die Mitarbeitenden nicht verdient. Die Beschäftigten und MAVen bei Kirche & Diakonie, tragen zwar mit ihrem täglichen Engagement
erheblich am Erscheinungsbild unserer Kirche bei,- aber eine Vertretung der Mitarbeitenden in den Aufsichtsgremien sucht man dort vergeblich. Der Gesamtausschuss ist der Ansicht, dass die Beteiligung und Mitsprache der Mitarbeitenden in den Aufsichtsgremien bei Kirche & Diakonie selbstverständlich sein sollte.
…mehr dazu
Flyer und Flugblätter zum Thema findet ihr hier
Kirchen dürfen nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Religionszugehörigkeit fordern.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Zugehörigkeit zu einer Konfession nur dann zur Bedingung gemacht werden darf, wenn dies für die Tätigkeit "objektiv geboten" ist und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Entscheidend ist die Frage, ob die ausgeschriebene Tätigkeit unbedingt voraussetzt, dass jemand in der Kirche ist und sich zu ihren Werten bekennt. Diese Frage müssen im Streitfall nicht kirchliche Arbeitgeber, sondern die zuständigen nationalen Gerichte entscheiden. Kirchen dürften zwar eine "mit der Religion oder Weltanschauung zusammenhängende Anforderung" stellen. Dies gelte aber nur, wenn diese Bedingung bei der jeweiligen Tätigkeit "eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts des Ethos der „Organisation" darstelle. In dem Streitfall hatte sich eine konfessionslose Frau auf eine für 18 Monate befristete Referentenstelle bei der Diakonie beworben. Thema laut Jobbeschreibung: "Parallelberichterstattung zur UN-Anti-Rassismuskonvention".
…die Pressemitteilung des EuGH findet ihr hier
…Es rege ihn auf, dass sich MAVen von der Gewerkschaft instrumentalisieren lassen
Es rege ihn auf, dass sich die Mitarbeitervertretungen von der Gewerkschaft und deren "aggressiver Mitgliederwerbung instrumentalisieren" ließen, schreibt Lilie in einem Blogbeitrag unter der Überschrift "Nützliche Idioten". Es werde ein Feindbild geschürt zwischen böser Kirche und Diakonie auf der einen Seite und den Gewerkschaftern als Kämpfern für die gute Sache. "Diese Polarisierungen sind grundfalsch und helfen überhaupt nicht weiter", erklärte Lilie. Er räumte ein, dass seine öffentlich gewählte Schlagzeile "Nützliche Idioten" nicht politisch korrekt sei. Es gehe ihm nicht um die Beschimpfung der Mitarbeitervertretungen, sondern um gute Arbeitsbedingungen.
… Reaktionen darauf und mehr dazu findet Ihr auf der Seite: Ulrich Lilie bloggt
Kirchengerichtshof
Der kirchliche und diakonische Arbeitgeber, der seine Einrichtung auf Grundlage des kirchlichen Dienstes organisiert, ist nicht frei darin zu entscheiden, welche Leistungen er extern vergibt.
Ein drittbezogener Personaleinsatz in kirchlichen Einrichtungen darf das Leitbild einer kirchlichen Dienstgemeinschaft als Grundprinzip des kirchlichen Dienstes nicht in Frage stellen. Die Menschen begeben sich wegen dieses Leitbildes in eine kirchliche oder diakonische Einrichtung; sie vertrauen darauf, dass ihre Behandlung und Pflege von diesem Leitbild geprägt wird.
Mehr dazu: Leitbild der Dienstgemeinschaft