MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

ls18PlakatMitbestimmung sollte vor allem bei Kirche & Diakonie kein Problem sein,- verpflichtet doch das MVG, Mitarbeitende und Dienstellenleitung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit. Aber die Realität vor Ort ist leider nur zu oft eine ganz andere. MAVen klagen über mangelhafte bis fehlende Information, „vergessene“ oder bewusst unterlassene Beteiligung,- bis hin zur totalen Ignoranz der Mitbestimmungsrechte. Zudem nimmt die Unsitte zu, selbst den gegenwärtigen Freistellungsanspruch aus „wirtschaftlichen“ Gründen in Frage stellen. Möglich macht das ein Mitarbeitervertretungsgesetz, das weder die Rechtsstellung noch die Mitbestimmungsrechte der MAV ausreichend schützt und bei  Verstoß gegen diese Rechte, keine wirksame Sanktion gegen ignorante „Dienstherren“ bei Kirche & Diakonie vorsieht. Das muss sich ändern! …wer Loyalität zu evangelischen Werten einfordert, darf das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen nicht weiter dazu missbrauchten um die Mitbestimmungsrechte einzuschränken.

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Flyer und Flugblätter zum Thema  findet ihr hier