MAV-Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR

ls18infodienstDie Forderung nach mehr Mitsprache und Beteiligung wurde in den letzten Jahren vom GesA immer wieder thematisiert. Das ist vielleicht der entscheidende Knackpunkt im kirchlichen Arbeitsrecht. Solange es nicht gelingt, die Mitarbeitenden bei Kirche und Diakonie an wichtigen „betrieblichen“ Entscheidungen tatsächlich zu „beteiligen“ und sie eben nicht nur „über getroffene Entscheidungen zu informieren“ so lange bleibt kirchliches Arbeitsrecht hinter dem weltlichen deutlich  zurück. Und damit bleibt es in der berechtigten Kritik, Arbeitsrecht zweiter Klasse zu sein. Um das zu ändern fordert der Gesamtausschuss auch 2018 die Mitglieder der Landessynode zu einem Dialog auf.

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